

Befähigte Person werden · DGUV Information 208-032 & TRBS 1203
Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Steigleitern
Fest installierte, meist senkrechte Steigleitern gehören in den meisten Industrieanlagen und produzierenden Betrieben zur Standardausstattung – ob an Gebäuden, Maschinen, Silos, Schornsteinen oder Masten. Damit unterliegen sie ebenso der Pflicht zur regelmäßigen Prüfung durch eine Befähigte Person wie andere Arbeitsmittel. Qualifizieren Sie sich oder Ihre Mitarbeiter kompakt und praxisnah zur Befähigten Person für Steigleitern.
✓ BG anerkannt
✓ Rechtssicher gemäß DGUV Information 208-032 & TRBS 1203
✓ Über 3.500 ausgebildete Prüfer
✓ Zertifikat, Prüferausweis & Starterpaket

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Warum müssen Steigleitern regelmäßig
UVV-geprüft werden?
Der Einbau und die Nutzung einer Steigleiter ist in Betrieben nur dann das Instrument der Wahl, wenn der Einbau einer Treppe betriebstechnisch nicht möglich ist – etwa wegen der höheren Absturzgefahr und der größeren körperlichen Anstrengung. Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung können Steigleitern insbesondere dann gewählt werden, wenn der Zugang nur gelegentlich (z. B. für Wartungsarbeiten) von einer geringen Anzahl unterwiesener Beschäftigter genutzt werden muss.
Die zentrale Grundlage für Auswahl, Instandhaltung und Prüfung ist die DGUV Information 208-032 „Auswahl und Benutzung von Steigleitern“, ergänzt durch die ASR A1.8 (Verkehrswege). Steigleitern gelten dabei primär als Teil der baulichen Anlage; führen sie jedoch zu maschinellen Anlagen, greift zusätzlich die Betriebssicherheitsverordnung mit den Anforderungen an die Befähigte Person nach TRBS 1203. Voraussetzung für den weiteren Betrieb ist, dass eine Befähigte Person die Steigleiter mindestens einmal jährlich auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin überprüft – als Grundlage und zur Dokumentation eignet sich die DGUV-Checkliste „Wiederkehrende Prüfung von ortsfesten Steigleitern“.
Werden Sie Befähigte Person für Steigleitern
Sparen Sie Zeit und externe Kosten, indem Sie Ihre Mitarbeiter selbst zur Befähigten Person für Steigleitern qualifizieren. Ausgebildete Befähigte Personen führen die Prüfung direkt im Betrieb durch – rechtssicher, dokumentiert und jederzeit verfügbar. Mit unserem 100 %-E-Learning-Lehrgang gelingt das ohne Reisezeit und ohne Ausfallzeiten: Ihre Mitarbeiter lernen flexibel im eigenen Tempo und sind nach bestandener Prüfung sofort einsatzbereit.
IHR LEHRGANG
Zwei Formate – wählen Sie das passende für Ihren Alltag
Beide Varianten sind berufsgenossenschaftlich anerkannt und führen zum gleichen Zertifikat.
Der Unterschied liegt im Ablauf und der Flexibilität.
Befähigte Person für Steigleitern: Jetzt buchen
Wählen Sie Ihr Format: Das 100 %-E-Learning startet sofort nach Buchung – ohne fixen Termin, ohne Wartezeit. Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen mit einem unserer Fachtrainer statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online: Einfach Format wählen, Daten ausfüllen und direkt loslegen.
Wenn Sie mehrere Prüfberechtigungen benötigen: Buchen Sie weitere Arbeitsmittel jederzeit flexibel als E-Learning dazu – ganz ohne Terminabstimmung. Alternativ können Sie im Live-Online-Format bis zu drei Arbeitsmittel an einem einzigen Tag kombinieren und so die Seminarzeit mit dem Fachtrainer besonders effizient nutzen – zum Beispiel diesen Lehrgang zusammen mit Leitern & Tritten oder PSA gegen Absturz.
Bereits UVV-Prüfer? Dann müssen Sie nicht die komplette Ausbildung buchen – fügen Sie dieses Arbeitsmittel einfach als Erweiterung hinzu.
ABLAUF DER AUSBILDUNG
Wie läuft der Lehrgang zur Befähigten Person für Steigleitern ab
LEHRGANGSINHALTE
UVV-Prüfung Steigleitern: Inhalte der Schulung
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Rechtliche Grundlagen (ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1203)
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Aufgaben, Rechte und Pflichten der Befähigten Person
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Haftungsfragen im Schadensfall
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Festlegung von Prüffristen anhand der Gefährdungsbeurteilung
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Abgrenzung: Steigleiter als bauliche Anlage vs. Arbeitsmittel
TECHNIK & PRÜFUNG
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Arten und Aufbau: Einholm-, Zweiholmleitern, mit/ohne Rückenschutz
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Prüfschwerpunkte: Verankerung, Sprossen, Steigschutzeinrichtung
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Sicherer Ein- und Ausstieg
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Erkennen von Korrosion, Verschleiß und Mängeln
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Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung anhand praktischer Beispiele
DOKUMENTATION
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Nutzung der DGUV-Checkliste „Wiederkehrende Prüfung von ortsfesten Steigleitern“
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Dokumentation von Prüfungen
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Tipps zum Anpassen und Erstellen individueller Prüflisten
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Umgang mit festgestellten Mängeln
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Abschlussprüfung in Theorie
⚠ Besonderheit: Qualifikation nicht mit Leitern & Tritten austauschbar
Eine bestehende Qualifikation als Befähigte Person zur Prüfung von Leitern & Tritten reicht nach herrschender Auffassung (u. a. KomNet NRW) nicht automatisch für die Prüfung von Steigleitern aus. Steigleitern sind ortsfest und unterliegen eigenen Anforderungen nach DGUV Information 208-032 – wer beide Bereiche prüfen möchte, benötigt beide Qualifikationen.
Welche Steigleitern darf man prüfen?
Ortsfeste Steigleitern an...
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Gebäuden
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Maschinen und Anlagen
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Silos
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Schornsteinen
...sowie an
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Masten
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Schächten
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Behältern
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Windenergieanlagen
Ganzheitlicher Brandschutz
Die drei Säulen des Brandschutzes im Unternehmen
Anlagentechnischer Brandschutz
Brandmeldeanlagen und Alarmierungen unterstützen frühe Reaktion und ergänzen die Brandschutzunterweisung im Betrieb sinnvoll.
Organisatorischer Brandschutz
Klare Abläufe, Zuständigkeiten und geschulte Brandschutzhelfer stellen sicher, dass Mitarbeitende im Ernstfall richtig handeln. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist bei uns ebenfalls möglich.
IHR STARTERPAKET
Das Prüferstarterpaket der LTS-Akademie
Absolvieren Sie bei der LTS-Akademie den Lehrgang als Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern, profitieren Sie von einer anerkannten Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft.
Außerdem erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs und Ihre fachliche Qualifikation zur eigenständigen Prüfung von Steigleitern bestätigt. Unser zusätzlicher Newsletter-Service informiert Sie bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Mit dem Lehrgang erhalten Sie außerdem alles, was Sie für den sofortigen Start benötigen:

Prüfstempel mit eigener Prüfernummer
Prüferausweis inkl. Prüfernummer (opt. mit Passfoto & Firmenlogo)
USB-Medium & Ordner mit allen Vorschriften & Dokumenten
Lanyard mit Ausweishülle für Prüftätigkeit
20 Plaketten-Grundträger
40 UVV-Prüfmarken
VORAUSSETZUNGEN
Welche Voraussetzungen braucht man, um Befähigte Person zu werden?
Um als Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern tätig zu sein, müssen gemäß TRBS 1203 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbare technische Qualifikation, die es ermöglicht, das Arbeitsmittel zu prüfen und einzuschätzen
Nachweisbarer praktischer Umgang mit dem Arbeitsmittel (TRBS 1203)
Ihre Ausbildung in guten Händen
Warum Unternehmen ihre UVV-Prüfer bei der LTS-Akademie ausbilden
Marktführend in der digitalen UVV-Prüfer-Ausbildung – mit über 3.500 ausgebildeten Befähigten Personen bundesweit.
Über 3.500 ausgebildete UVV-Prüfer
Seit über 10 Jahren bilden wir Befähigte Personen aus – einer der erfahrensten Anbieter in Deutschland.
Gemäß DGUV anerkannt
Alle Lehrgänge erfüllen die Anforderungen der BetrSichV und der TRBS 1201/1203 und sind berufsgenossenschaftlich anerkannt.
5,0 Google-Bewertung
Über 750 Bewertungen von zufriedenen Teilnehmern und Unternehmen.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ – Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Steigleitern
WEITERE LEHRGÄNGE
Weitere Prüfberechtigungen der LTS-Akademie
Wenn es um Arbeitsschutz und die Prüfung von Arbeitsmitteln geht, sind Sie bei der LTS-Akademie genau richtig. Mit über 3.500 ausgebildeten UVV-Prüfern und mehr als 30 abgedeckten Arbeitsmitteln sind wir einer der erfahrensten Anbieter für Befähigte-Person-Lehrgänge in Deutschland. Ob Sie zusätzlich zur Prüfung von Steigleitern auch Leitern & Tritte, PSA gegen Absturz oder Winden, Hub- & Zuggeräte prüfen möchten – mit einem Erweiterungslehrgang erwerben Sie weitere Prüfberechtigungen kompakt und ohne Wiederholung der Grundlagen.

