

Befähigte Person werden · DGUV Grundsatz 308-002
Befähigte Person zur UVV-Prüfung von LKW-Ladebordwänden
Qualifizieren Sie sich rechtssicher für die eigenständige UVV-Prüfung von Ladebordwänden und Hubladebühnen an Ihren Nutzfahrzeugen – als 100 % E-Learning ohne fixen Termin oder im bewährten Format mit Live-Online-Seminar. Gemäß DGUV Grundsatz 308-002, berufsgenossenschaftlich anerkannt.
✓ BG anerkannt ✓ Sofort buchbar – ohne fixen Termin
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GESETZLICHE PFLICHT
Warum müssen LKW-Ladebordwände regelmäßig UVV-geprüft werden?
Ladebordwände – auch Hubladebühnen genannt – gehören zur Grundausstattung vieler Nutzfahrzeuge und erleichtern den Warenumschlag erheblich. Gleichzeitig bergen sie erhebliche Sicherheitsrisiken: Eine Ladebordwand hebt schwere Lasten und Personen bewegen sich in ihrem unmittelbaren Gefahrenbereich. Deshalb gilt: Jede Ladebordwand muss mindestens einmal jährlich einer UVV-Prüfung unterzogen werden.
Ladebordwände gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und nach § 14 BetrSichV die Ladebordwand entsprechend den ermittelten Fristen durch eine Befähigte Person (UVV-Prüfer) überprüfen lassen. Gemäß § 14 Abs. 7 BetrSichV ist die Prüfung zu dokumentieren. Die maßgebliche Prüfgrundlage ist der DGUV Grundsatz 308-002.
Die UVV-Prüfung Ihrer Ladebordwände können Sie extern beauftragen – oder intern durch einen eigenen Mitarbeiter durchführen lassen und dadurch Zeit und Geld sparen. Gerade Fuhrparks mit vielen Fahrzeugen profitieren von einer eigenen Befähigten Person.
Wichtig: Erstprüfung und Gewährleistung
Die erste Prüfung nach den ersten 12 Monaten Einsatz ist besonders wichtig: Viele Hersteller akzeptieren Gewährleistungsfälle nur, wenn die UVV-Prüfung nach dem ersten Jahr nachgewiesen werden kann. Der Befund jeder Prüfung muss zudem ins Prüfbuch der Hubladebühne eingetragen werden – eine Prüfplakette allein genügt nicht.
DGUV Grundsatz 308-002: Was bedeutet er für Ladebordwände?
Der DGUV Grundsatz 308-002 trägt den Titel „Prüfung von Hebebühnen“ und verwendet „Hebebühnen“ als Oberbegriff für mehrere Arbeitsmittel – dazu zählen neben Ladebordwänden (Hubladebühnen) auch KFZ-Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen und Hubtische. Da diese in Aufbau und Prüfung sehr unterschiedlich sind, ist die Prüfberechtigung arbeitsmittelspezifisch. Diese Seite behandelt gezielt die LKW-Ladebordwände.
IHR LEHRGANG
Zwei Formate – wählen Sie das passende für Ihren Alltag
Beide Varianten sind berufsgenossenschaftlich anerkannt und führen zum gleichen Zertifikat.
Der Unterschied liegt im Ablauf und der Flexibilität.
Werden Sie befähigte Person für die Prüfung von Ladebordwänden
Wählen Sie Ihr Format: Das 100 %-E-Learning startet sofort nach Buchung – ohne fixen Termin, ohne Wartezeit. Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen mit einem unserer Fachtrainer statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online: Einfach Format wählen, Daten ausfüllen und direkt loslegen.
Wenn Sie mehrere Prüfberechtigungen benötigen: Im E-Learning buchen Sie weitere Arbeitsmittel jederzeit flexibel dazu. Im Live-Online-Format können Sie bis zu drei Arbeitsmittel an einem Tag kombinieren – z. B. Ladebordwände zusammen mit Fahrzeugen oder Flurförderzeugen.
ABLAUF DER AUSBILDUNG
Wie läuft der Lehrgang Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Ladebordwänden ab?
LEHRGANGSINHALTE
UVV-Prüfung Ladebordwänden: Inhalte der Schulung
Der Lehrgang vermittelt alle rechtlichen und praktischen Grundlagen für die eigenständige UVV-Prüfung von LKW-Ladebordwänden – gemäß DGUV Grundsatz 308-002.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Grundgesetz, ArbSchG, BetrSichV
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Aufgaben & Pflichten der Befähigten Person (TRBS 1203, BetrSichV § 14)
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DGUV Grundsatz 308-002 in der Praxis
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Haftungsfragen im Schadensfall
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Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung
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CE-Bestimmungen & Altmaschinen-Regelung
ARBEITSMITTEL & PRÜFUNG
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Bauarten von Ladebordwänden (Hub-, Falt-, Schiebeladebühnen)
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Belastungstest mit der zulässigen Last bzw. zerstörungsfreie Prüfung von Material und Schweißnähten
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Hydraulik, Zylinder, Leitungen auf Dichtheit
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Tragkonstruktion, Plattform, Gelenke, Bolzen
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Sicherheitseinrichtungen (Rollstopp, Warneinrichtungen)
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Sicht-, Funktions- & Wirkungsprüfung
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Prüfung anhand prakt. Beispiele
DOKUMENTATION
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Eintrag in das Prüfbuch der Hubladebühne
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Tipps zum Anpassen und Erstellen individueller Prüfprotokolle
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Theoretische Abschlussprüfung
Welche Ladebordwände darf eine Befähigte Person prüfen?
Der Lehrgang qualifiziert Sie für die Prüfung der gängigen Bauarten von Ladebordwänden und Hubladebühnen an Nutzfahrzeugen, Transportern und Anhängern.
Prüfbare Ladebordwände:
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Hub-Ladebordwände (Standardbauart)
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Falt-Ladebordwände
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Schiebe-/Unterfahr-Ladebordwände
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Ladebühnen an Transportern und Anhängern
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Hubladebühnen an Wechselbrücken
Eigene Kurse / Separate Module:
Die folgenden Arbeitsmittel fallen ebenfalls unter den DGUV Grundsatz 308-002, sind aber eigene Kurse mit jeweils eigenem Modul:
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Hubarbeitsbühnen (Personen heben)
Ganzheitlicher Brandschutz
Die drei Säulen des Brandschutzes im Unternehmen
Anlagentechnischer Brandschutz
Brandmeldeanlagen und Alarmierungen unterstützen frühe Reaktion und ergänzen die Brandschutzunterweisung im Betrieb sinnvoll.
Organisatorischer Brandschutz
Klare Abläufe, Zuständigkeiten und geschulte Brandschutzhelfer stellen sicher, dass Mitarbeitende im Ernstfall richtig handeln. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist bei uns ebenfalls möglich.
LEISTUNGEN - IN BEIDEN FORMATEN INKLUSIVE
Ihr Prüferstarterpaket
Absolvieren Sie bei der LTS-Akademie den Lehrgang als Befähigte Person zur Prüfung von Ladebordwänden, profitieren Sie von einer anerkannten Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft.
Außerdem erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs und Ihre fachliche Qualifikation bestätigt. Unser zusätzlicher Newsletter-Service informiert Sie bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Mit dem Lehrgang erhalten Sie außerdem alles, was Sie für den sofortigen Start als Befähigte Person zur Prüfung von Ladebordwänden benötigen:

Prüfstempel mit eigener Prüfernummer
Prüferausweis inkl. Prüfernummer (opt. mit Passfoto & Firmenlogo)
USB-Medium & Ordner mit allen Vorschriften & Dokumenten
Lanyard mit Ausweishülle für Prüftätigkeit
20 Plaketten-Grundträger
40 UVV-Prüfmarken
VORAUSSETZUNGEN
Welche Voraussetzungen braucht man, um Befähigte Person zur Prüfung von Ladebordwänden werden zu können?
Um als UVV-Prüfer für Ladebordwänden tätig zu sein, müssen gemäß TRBS 1203 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbare technische Qualifikation – z. B. als Kfz-/Nutzfahrzeugmechatroniker, Land- und Baumaschinenmechaniker oder Industriemechaniker – die es ermöglicht, den sicherheitstechnischen Zustand der Ladebordwand fachgerecht zu beurteilen
Nachweisbarer praktischer Umgang mit dem Arbeitsmittel, insbesondere mit Hydrauliksystemen (TRBS 1203)
Nur wer diese fachlichen und praktischen Anforderungen erfüllt, kann als Befähigte Person für Ladebordwände rechtssicher und verantwortungsvoll bestellt werden.
Ihre Ausbildung in guten Händen
Warum Unternehmen ihre UVV-Prüfer bei der LTS-Akademie ausbilden
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Seit über 10 Jahren bilden wir Befähigte Personen aus – einer der erfahrensten Anbieter in Deutschland.
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Alle Lehrgänge erfüllen die Anforderungen der TRBS 1203 und sind berufsgenossenschaftlich anerkannt.
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HÄUFIGE FRAGEN
FAQ - Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Ladebordwänden
WEITERE LEHRGÄNGE
Weitere Prüfberechtigungen der LTS-Akademie
Wenn es um Arbeitsschutz und die Prüfung von Arbeitsmitteln geht, sind Sie bei der LTS-Akademie genau richtig. Mit über 3.500 ausgebildeten UVV-Prüfern und mehr als 30 abgedeckten Arbeitsmitteln sind wir einer der erfahrensten Anbieter für Befähigte-Person-Lehrgänge in Deutschland. Verwandte Arbeitsmittel aus dem DGUV Grundsatz 308-002 sowie weitere Lehrgänge buchen Sie als Erweiterung kompakt und ohne Wiederholung der Grundlagen.

