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Befähigte Person
zur UVV-Prüfung von Kranen
gemäß DGUV Grundsatz 309-001 & DGUV Vorschrift 52

UVV Prüfer Krane

Werden Sie befähigte Person zur UVV-Prüfung von Kranen

Krane gelten selbstverständlich als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber eine dazu Befähigte Person (UVV-Prüfer) beauftragen, alle eingesetzten Krane auf Basis der  Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Diese Prüfung wiederum ist gemäß § 11 sorgfältig zu dokumentieren.

Die UVV-Prüfung für Krane können Sie natürlich extern beauftragen – oder aber nach unserer Schulung von einer betriebsinternen Befähigten Person zur Prüfung von Kranen durchführen lassen und dadurch Zeit und Geld sparen.

Warum ist eine UVV-Prüfung für Krane notwendig?

Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten.

Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet (DGUV G 309-001).

Befähigte Person Kran

Das sind die Inhalte unserer Schulung "UVV-Prüfer für Krane":

  • Rechtliche Grundlagen (Grundgesetz, ArbschG)

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten von Befähigten Personen

       (BetrSichV §2; ArbschG §7; TRBS 1203, BetrSichV Anhang 2, 3.2)

  • Haftungsfragen im Schadensfall

  • Vorschriften und Regeln verstehen lernen

  • Festlegung von Prüffristen anhand der Gefährdungsbeurteilung

  • CE-Bestimmungen bei der "Altmaschinen"-Regelung

  • Arten, Aufbau und Werkstoffe der Arbeitsmittel

  • Physikalische Grundbegriffe

  • Erkennen von Mängeln / Ablegereife

  • Lagerung von Arbeitsmitteln

  • Durchführung von UVV-Prüfungen anhand praktischer Beispiele

  • Inhalte der Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung

  • Dokumentation von Prüfungen

  • Tipps zum Anpassen und Erstellen individueller Prüflisten

  • Abschlussprüfung in Theorie

Warum können bei uns bis zu 3 Module (Prüfereignungen) pro Lehrgangstag absolviert werden?

 

Als Teilnehmer unserer Schulungen absolvieren Sie zur Vorbereitung auf den Lehrgangstag vorab für jedes gebuchte Arbeitsmittel ein E-Learning-Modul, das die Grundlagen der Sachkunde beinhaltet und schon einmal in die jeweiligen Vorschriften einführt.

Dabei kann es sich neben der UVV-Prüfung für Krane zum Beispiel um die Schulung zur Befähigten Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz oder zur Prüfung von Hebebühnen handeln. Hierdurch sind Sie optimal auf den Lehrgangstag vorbereitet und können die Zeit vor Ort effektiv für die intensive Auseinandersetzung mit bis zu drei Arbeitsmitteln nutzen.

Unser entsprechendes Angebot können Sie auch direkt zur Anmeldung nutzen und sich hier herunterladen.​

Unsere Leistungen:

Profitieren Sie als durch unseren Lehrgang "Befähigte Person für die UVV-Prüfung von Kranen" immer auch von den folgenden Vorteilen:

  • Anerkannte Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft

  • Sie erhalten ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs bestätigt.

  • Durch unser vorgeschaltetes E-Learning-Modul sind bis zu 3 Prüfereignungen pro Lehrgangstag möglich.

  • Newsletterservice bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften

  • Verständliche Lehrunterlagen

  • Prüfer-Starterpaket:

    • Prüfstempel mit Prüfnummer

    • Prüfausweis inkl. eigener Prüfernummer (optional mit Passfoto & Firmenlogo)

    • USB-Medium "Lanyard mit Ausweishülle zum Umhängen" mit allen Dokumenten, Checklisten und Vorschriften für Ihre Prüftätigkeit

    • Ordner mit allen Vorschriften

    • 20 Plaketten-Grundträger

    • 40 Prüfmarken (mit Freifeld zum Eintragen der Prüfernummer) 

Voraussetzungen:

Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder andere technische Qualifikation, die es dem Teilnehmer ermöglicht, das Arbeitsmittel prüfen und einschätzen zu können, sowie nachweisbarer Umgang mit dem Arbeitsmittel in der Praxis (TRBS1203).

​Termine und Lehrgangsorte:

Unsere UVV Prüfer Lehrgänge finden sowohl als Präsenz- als auch als Live-Online Lehrgänge statt. Informationen zu den nächsten Terminen und das jeweilige Anmeldeformular finden Sie hier.

UVV-Prüfer werden
 

Zusätzliche Prüfungen durch einen Kransachverständigen:

Zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen durch eine Befähigte Person, sind folgende Krane gemäß § 26 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane” (BGV/GUV-V D6) alle vier Jahre durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen:

  • Kraftbetriebene Turmdrehkrane

  • Kraftbetriebene Fahrzeugkrane

  • Ortsveränderliche kraftbetriebene Derrickkrane

  • LKW-Anbaukrane

Sicherheit hat vielerlei Gesichter – mit der LTS-Akademie sind Sie immer vorne dabei!

Bei Beratungen und Schulungen rund um Arbeitsschutz und -sicherheit sind wir Ihr sachkundiger Partner und engagierter Helfer. Im gesamten Bundesgebiet unterstützen Sie unsere Experten als Berater in arbeitssicherheitsrelevanten Belangen. Darüber hinaus haben wir uns in den letzten Jahren auch durch unsere zertifizierten Schulungen deutschlandweit zum führenden Ansprechpartner für die Ausbildung von Befähigten Personen einen Namen gemacht. Ob Sie eine Ausbildung als Befähigte Person zur Prüfung von Kranen oder z.B.  für die UVV-Prüfung von Gabelstaplern anstreben – ein Lehrgang an der LTS-Akademie ist nicht nur, wenn es um Krane geht, mit Sicherheit die richtige Wahl. Entdecken Sie unsere vielfältigen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und melden Sie sich bequem online für den nächsten Termin an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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