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Befähigte Person

zur UVV-Prüfung im Gerüstbau / von Gerüsten

gemäß DGUV Information 201-011

Befähigte Person zur Prüfung von Gerüste

Sie sind im Gerüstbau tätig? Dann wissen Sie, dass der sichere Auf-, Um- und Abbau von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie deren sichere Lagerung, der sichere Transport und die Prüfung nach der Montage in der Verantwortung des Unternehmers liegen. Er hat dem Nutzer/Auftraggeber ein ordnungsgemäßes Gerüst zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen angewendet werden. Dafür müssen die Arbeitsmittel laut Gesetz mindestens einmal jährlich hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit geprüft werden. Damit Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter künftig selbst als fachkundige Person Gerüste prüfen können, bieten wir Ihnen die Teilnahme an unserem Seminar "Befähigte Person zur UVV-Prüfung im Gerüstbau" an. Erfahren Sie gleich mehr oder suchen Sie direkt Ihren passenden Termin!

Welche Arbeitsmittel muss/darf eine befähigte Person im Gerüstbau prüfen?

Die befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten ist dazu berechtigt, unter anderem folgende Arbeits- und Schutzgerüste auf ihre Einsatzfähigkeit hin zu prüfen:

  • Standgerüste an Fassaden

  • Raumgerüste

  • Hängegerüste

  • Konsolgerüste

  • Fanggerüste

  • Fahrgerüste

Nicht dazu gehören "Bockgerüste", da diese unter Verwendung von Arbeitsböcken hergestellt werden und somit keine Arbeits- und Schutzgerüste sind (siehe DGUV I 201-011). Sie dürfen demzufolge auch nicht von einer befähigten Person zur UVV-Prüfung im Gerüstbau abgenommen werden.

Auch für die UVV-Prüfung der folgenden Arbeitsmittel muss ein separater Lehrgang besucht werden bzw. ein weiteres Modul gebucht werden:

 

Darüber hinaus möchten Sie möglicherweise auch prüfen können, ob alle Personen die nötige persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen? Auch dann müssen Sie ein eigenes Seminar belegen, um befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz zu werden.

UVV-Prüfung Gerüst

Warum ist eine UVV-Prüfung für Gerüste bzw. eine befähigte Person im Gerüstbau notwendig?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber seine Arbeitsmittel, insbesondere solche, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Jahr, durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen (§ 57 der DGUV V 1). Die BetrSichV verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen - auch im Gerüstbau-  selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Unfälle mit Gerüsten stellen eine der häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle dar. Mindestens ist mit dem Abstürzen von Gerüsten häufig ein sehr langer Arbeitsausfall verbunden. Umso wichtiger ist es, dass eine fachkundige Person die Gerüste in Ihrem Betrieb nach jeder Montage und vor jeder Benutzung prüfen kann und dies auch macht.

Diese UVV-Prüfung muss von einer befähigten Person zur Prüfung von Gerüsten (UVV-Prüfer) vorgenommen und rechtssicher dokumentiert werden. ​Sie können dies natürlich extern beauftragen – oder aber diese durch Ihren Betrieb durchführen lassen und dadurch Zeit und Geld sparen.

Wir bilden Sie bzw. Ihre Mitarbeiter zuverlässig nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften zum UVV-Prüfer für Arbeits- und Schutzgerüste aus, sodass Sie nach dem Lehrgang direkt mit den UVV-Prüfungen beginnen können. Wir sorgen dafür, dass Sie und Ihre Mitarbeiter über Vorschriften und Gesetze zur ordnungsgemäßen Nutzung von Gerüsten aufgeklärt sind und die UVV-Prüfung von Gerüsten nach den von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Regeln durchführen können.

Warum sind bei uns bis zu 3 Module (Prüfereignungen) pro Lehrgangstag möglich?

Als Vorbereitung auf den Lehrgangstag absolvieren unsere Teilnehmer vorab für jedes gebuchte Arbeitsmittel ein E-Learning-Modul, das die Grundlagen der Sachkunde beinhaltet und schon einmal in die jeweiligen Vorschriften einführt. Hierdurch sind die Teilnehmer optimal auf den Lehrgangstag vorbereitet und können somit die Zeit am Präsenztag effektiv für die intensive Auseinandersetzung mit bis zu drei Arbeitsmitteln nutzen.

Unsere Leistungen:

  • Anerkannte Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft

  • Sie erhalten ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs bestätigt.

  • Durch unser vorgeschaltetes E-Learning-Modul sind bis zu 3 Prüfereignungen pro Lehrgangstag möglich.

  • Newsletterservice bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften

  • Verständliche Lehrunterlagen

  • Prüfer-Starterpaket:

    • Prüfstempel mit Prüfnummer

    • Prüfausweis inkl. eigener Prüfernummer (optional mit Passfoto & Firmenlogo)

    • USB-Medium "Lanyard mit Ausweishülle zum Umhängen" mit allen Dokumenten, Checklisten und Vorschriften für Ihre Prüftätigkeit

    • Ordner mit allen Vorschriften

    • 20 Plaketten-Grundträger

    • 40 Prüfmarken (mit Freifeld zum Eintragen der Prüfernummer) 

Voraussetzungen:

Um Gerüste prüfen zu können respektive befähigte Person im Gerüstbau zu werden, müssen Sie eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder eine andere technische Qualifikation, die es Ihnen ermöglicht, das Arbeitsmittel prüfen und einschätzen zu können nachweisen können. Außerdem benötigen wir einen nachweisbaren Umgang mit dem Arbeitsmittel in der Praxis (TRBS1203).

​Termine und Lehrgangsorte:

Unsere UVV Prüfer Lehrgänge finden sowohl als Präsenz- als auch als Live-Online Lehrgänge statt. Informationen zu den nächsten Terminen und das jeweilige Anmeldeformular finden Sie hier.

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Top-Ausbildungsmöglichkeiten an der LTS-Akademie

Die LTS-Akademie ist Ihr versierter Ansprechpartner rund um Arbeitsschutz und -sicherheit und bundesweit für Sie da. In unseren Inhouse-Lehrgängen bilden wir Sie oder Ihre Mitarbeiter zu qualifizierten Sachkundigen für verschiedenste Bereiche aus, z. B. als befähigte Person für Leitern & Tritte, Ausbilder für Ladungssicherung oder für Hubarbeitsbühnen.

Haben Sie Fragen zu unserem Ausbildungsangebot oder wünschen Sie eine persönliche Beratung, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 02378-8694410 oder über unser Online-Kontaktformular. Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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