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Befähigte Person werden · BetrSichV § 10 · DGUV Regel 100-500

Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Baumaschinen

Qualifizieren Sie sich rechtssicher für die eigenständige UVV-Prüfung von Baumaschinen und Erdbaumaschinen in Ihrem Betrieb – als 100 % E-Learning ohne fixen Termin oder im bewährten Format mit Live-Online-Seminar. Gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12, berufsgenossenschaftlich anerkannt.

BG anerkannt    Sofort buchbar – ohne fixen Termin

 Über 3.500 ausgebildete Prüfer   Zertifikat, Prüfstempel & ID-Karte

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GESETZLICHE PFLICHT

Warum müssen Baumaschinen regelmäßig UVV-geprüft werden?

Erdbaumaschinen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Baumaschinen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und gemäß § 10 diese entsprechend den ermittelten Fristen durch eine Befähigte Person (UVV-Prüfer) überprüfen lassen. Gemäß § 14 Abs. 7 ist die Prüfung zu dokumentieren.


Die UVV-Prüfung für Baumaschinen kann extern beauftragt werden – oder durch Ihren eigenen Betrieb durchgeführt werden und dadurch Zeit und Kosten sparen. Mit unserem Lehrgang qualifizieren Sie sich oder Ihre Mitarbeiter praxisnah nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft – gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 – und sind danach berechtigt, Baumaschinen und Erdbaumaschinen eigenständig zu prüfen.

Wir machen Sie fit für die UVV-Prüfung Baumaschinen


Sparen Sie Zeit und externe Kosten, indem Sie Ihre Mitarbeiter selbst zur Befähigten Person zur Prüfung von Baumaschinen qualifizieren. Ausgebildete Befähigte Personen führen die UVV-Prüfung für Baumaschinen direkt im Betrieb durch – rechtssicher, dokumentiert und jederzeit verfügbar. Mit unserem 100 %-E-Learning-Lehrgang gelingt das ohne Reisezeit und ohne Ausfallzeiten: Ihre Mitarbeiter lernen flexibel im eigenen Tempo und sind nach bestandener Prüfung sofort einsatzbereit.

Formate & Preise

IHR LEHRGANG

Zwei Formate – wählen Sie das passende für Ihren Alltag

Beide Varianten sind berufsgenossenschaftlich anerkannt und führen zum gleichen Zertifikat.

Der Unterschied liegt im Ablauf und der Flexibilität.

Befähigte Person für Baumaschinen: Jetzt buchen

Wählen Sie Ihr Format: Das 100 %-E-Learning startet sofort nach Buchung – ohne fixen Termin, ohne Wartezeit. Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen mit einem unserer Fachtrainer statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online: Einfach Format wählen, Daten ausfüllen und direkt loslegen.


Wenn Sie mehrere Prüfberechtigungen benötigen: Buchen Sie weitere Arbeitsmittel jederzeit flexibel als E-Learning dazu – ganz ohne Terminabstimmung. Alternativ können Sie im Live-Online-Format bis zu drei Arbeitsmittel an einem einzigen Tag kombinieren und so die Seminarzeit mit dem Fachtrainer besonders effizient nutzen.

Ablauf

ABLAUF DER AUSBILDUNG

Wie läuft der Lehrgang Befähigte Person zur Prüfung von Baumaschinen ab

LEHRGANGSINHALTE

Prüfung von Baumaschinen: Inhalte der Schulung

Der Lehrgang vermittelt alle rechtlichen und praktischen Grundlagen für die eigenständige UVV-Prüfung von Baumaschinen und Erdbaumaschinen – gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 und BetrSichV.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

  • Grundgesetz, ArbSchG, BetrSichV

  • Aufgaben & Pflichten der Befähigten Person (TRBS 1203, BetrSichV § 14)

  • Haftungsfragen im Schadensfall

  • Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung

  • CE-Bestimmungen & Altmaschinen-Regelung

ARBEITSMITTEL & PRÜFUNG

  • Arten, Aufbau & Werkstoffe

  • Physikalische Grundbegriffe

  • Erkennen von Mängeln & Ablegereife

  • Lagerung von Baumaschinen & Anbaugeräten

  • Sicht-, Funktions- & Wirkungsprüfung

  • Prüfung anhand prakt. Beispiele (Bagger, Radlader, Hydraulik u.a.)

DOKUMENTATION

  • Dokumentation von Prüfungen

  • Tipps zum Anpassen und Erstellen individueller Prüflisten für Baumaschinen

  • Theoretische Abschlussprüfung

Welche Arbeitsmittel müssen nach der DGUV Regel 100-500 geprüft werden?

Erdbaumaschinen nach DGUV Regel 100-500

 

  • Bagger

  • Radlader

  • Planiergeräte

  • Schürfgeräte

  • Rohrverleger

  • Spezialmaschinen des Erdbaus, z.B.: Grabenfräsen, Verfüllschnecken

Anbaumaschinen an Erdbaumaschinen

  • Anbaubagger an Lader

  • Bohreinrichtungen

  • Rohrlegeeinrichtungen

  • Rammeinrichtungen

  • Zertrümmerungseinrichtungen

  • Verdichtungseinrichtungen, Aufreißer 

⚠️ Diese Arbeitsmittel gehören nicht zu den Erdbaumaschinen und erfordern einen separaten Lehrgang: 

Schulungsinhalte
Leistungen

Ganzheitlicher Brandschutz

Die drei Säulen des Brandschutzes im Unternehmen

Anlagentechnischer Brandschutz

Brandmeldeanlagen und Alarmierungen unterstützen frühe Reaktion und ergänzen die Brandschutzunterweisung im Betrieb sinnvoll.

Organisatorischer Brandschutz

Klare Abläufe, Zuständigkeiten und geschulte Brandschutzhelfer stellen sicher, dass Mitarbeitende im Ernstfall richtig handeln. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist bei uns ebenfalls möglich.

LEISTUNGEN - IN BEIDEN FORMATEN INKLUSIVE

Ihr Prüferstarterpaket

Absolvieren Sie bei der LTS-Akademie den Lehrgang als Befähigte Person zur Prüfung von Baumaschinen, profitieren Sie von einer anerkannten Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft.


Außerdem erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs und Ihre fachliche Qualifikation zur eigenständigen UVV-Prüfung von Baumaschinen bestätigt. Unser zusätzlicher Newsletter-Service informiert Sie bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.


Mit dem Lehrgang erhalten Sie außerdem alles, was Sie für den sofortigen Start als Befähigte Person zur Prüfung von Baumaschinen benötigen:

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Prüfstempel mit eigener Prüfernummer

Prüferausweis inkl. Prüfernummer (opt. mit Passfoto & Firmenlogo)

USB-Medium & Ordner mit allen Vorschriften & Dokumenten

Lanyard mit Ausweishülle für Prüftätigkeit

20 Plaketten-Grundträger

40 UVV-Prüfmarken

Voraussetzungen

VORAUSSETZUNGEN

Welche Voraussetzungen braucht man, um Befähigte Person zur Prüfung von Baumaschinen werden zu können?

Um als Befähigte Person zur Prüfung von Baumaschinen eingesetzt werden zu können, müssen gemäß TRBS 1203 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbare technische Qualifikation, die es ermöglicht, Baumaschinen und Erdbaumaschinen fachkundig zu beurteilen

Nachweisbarer praktischer Umgang mit dem Arbeitsmittel (TRBS 1203)

Nur wer diese fachlichen und praktischen Anforderungen erfüllt, darf als Befähigte Person für Baumaschinen rechtssicher und verantwortungsvoll bestellt werden.

Ihre Ausbildung in guten Händen

Warum Unternehmen ihre UVV-Prüfer bei der LTS-Akademie ausbilden

Marktführend in der digitalen UVV-Prüfer-Ausbildung – mit über 3.500 ausgebildeten Befähigten Personen bundesweit.

Über 3.500 ausgebildete UVV-Prüfer

Seit über 10 Jahren bilden wir Befähigte Personen aus –  einer der erfahrensten Anbieter in Deutschland.

Gemäß DGUV anerkannt

Alle Lehrgänge erfüllen die Anforderungen der TRBS 1203 und sind berufsgenossenschaftlich anerkannt.

5,0 Google-Bewertung

Über 750 Bewertungen von zufriedenen Teilnehmern und Unternehmen.

FAQ

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ - Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Baumaschinen

JETZT BUCHEN

Befähigte Person für die UVV-Prüfung Baumaschinen – jetzt anmelden

Das 100%-E-Learning startet sofort nach Buchung, ohne fixen Termin. Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online

WEITERE LEHRGÄNGE

Weitere Prüfberechtigungen der LTS-Akademie

Wenn es um Arbeitsschutz und die Prüfung von Arbeitsmitteln geht, sind Sie bei der LTS-Akademie genau richtig. Mit über 3.500 ausgebildeten UVV-Prüfern und mehr als 30 abgedeckten Arbeitsmitteln sind wir einer der erfahrensten Anbieter für Befähigte- Person-Lehrgänge in Deutschland. Ob Sie zusätzlich zur Prüfung von Baumaschinen auch Regale, PSA gegen Absturz oder Gerüste prüfen möchten - mit einem Erweiterungslehrgang erwerben Sie weitere Prüfberechtigungen kompakt und ohne
Wiederholung der Grundlagen.

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