

Befähigte Person werden · BetrSichV · TRBS 1201 · TRBS 1203
Befähigte Person zur UVV-Prüfung kraftbetriebener Kleingeräte
Qualifizieren Sie sich rechtssicher für die eigenständige UVV-Prüfung kraftbetriebener Kleingeräte – von der Motorsäge über den Winkelschleifer bis zur Rüttelplatte und zum Rasenmäher. Als 100 % E-Learning ohne fixen Termin oder im bewährten Format mit Live-Online-Seminar. Gemäß BetrSichV, TRBS 1201(1203, berufsgenossenschaftlich anerkannt.
✓ BG anerkannt
✓ Sofort buchbar – ohne fixen Termin
✓ Über 3.500 ausgebildete Prüfer
✓ Zertifikat, Prüfstempel & ID-Karte

GESETZLICHE PFLICHT
Warum müssen kraftbetriebene Kleingeräte UVV-geprüft werden?
Wer kraftbetriebene Kleingeräte prüfen darf, hat es mit einer ausgesprochen großen Palette unterschiedlicher Arbeitswerkzeuge zu tun – von Rüttelplatten, Winkelschleifern, Flexgeräten und Presslufthämmern über Motorsägen, Rasenmäher und Heckenscheren bis zu Freischneidern, Gartenfräsen und Häckslern. In mangelhaftem Zustand oder bei unsachgemäßer Nutzung stellen sie eine erhebliche Gefahr für Anwender und Umgebung dar.
Als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen sie regelmäßig geprüft werden. Gemäß § 3 BetrSichV erstellt der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung und lässt die Geräte nach § 14 BetrSichV durch eine Befähigte Person (UVV-Prüfer) überprüfen. Gemäß § 14 Abs. 7 BetrSichV ist die Prüfung zu dokumentieren. Die Prüfpflicht für kraftbetriebene Kleingeräte ergibt sich damit unmittelbar aus § 14 der BetrSichV.
Warum es für Kleingeräte keine eigene DGUV-Vorschrift gibt
Anders als etwa Flurförderzeuge (DGUV Vorschrift 68) oder Krane (DGUV Vorschrift 52) haben kraftbetriebene Kleingeräte keine eigene, spezifische Unfallverhütungsvorschrift. Das führt in der Praxis oft zu Unsicherheit – die Prüfpflicht besteht aber trotzdem.
Kleingeräte sind gewissermaßen das Auffangbecken für alle handgeführten und fahrbaren Maschinen, die sich keiner gerätespezifischen Vorschrift zuordnen lassen. Für sie gelten die allgemeinen Regelwerke: die BetrSichV, die TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln) und die TRBS 1203 (Anforderungen an die Befähigte Person). In unserem Lehrgang lernen Sie, diese allgemeinen Vorgaben auf die konkrete Gerätevielfalt anzuwenden – vom Winkelschleifer bis zum Aufsitzmäher.
Wir machen Sie fit für die UVV-Prüfung Ihrer Kleingeräte
Wir bilden Sie bzw. Ihre Mitarbeiter zuverlässig nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften zum UVV-Prüfer für kraftbetriebene Kleingeräte aus, sodass Sie nach dem Lehrgang direkt mit den Prüfungen beginnen können. Sie lernen, wie Sie die zugrundeliegenden Vorschriften rechtssicher umsetzen und die UVV-Prüfung eigenverantwortlich und fachgerecht durchführen sowie rechtssicher dokumentieren.
IHR LEHRGANG
Zwei Formate – wählen Sie das passende für Ihren Alltag
Beide Varianten sind berufsgenossenschaftlich anerkannt und führen zum gleichen Zertifikat.
Der Unterschied liegt im Ablauf und der Flexibilität.
Werden Sie befähigte Person zur Prüfung kraftbetriebener Kleingeräte
Wählen Sie Ihr Format: Das 100 %-E-Learning startet sofort nach Buchung – ohne fixen Termin. Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen mit einem unserer Fachtrainer statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online.
Wenn Sie mehrere Prüfberechtigungen benötigen: Im E-Learning buchen Sie weitere Arbeitsmittel jederzeit flexibel dazu. Im Live-Online-Format können Sie bis zu drei Arbeitsmittel an einem Tag kombinieren – z. B. Kleingeräte zusammen mit Leitern & Tritten oder Elektrischen Betriebsmitteln.
Bereits UVV-Prüfer? Dann müssen Sie nicht die komplette Ausbildung buchen – fügen Sie dieses Arbeitsmittel einfach als Erweiterung hinzu.
ABLAUF DER AUSBILDUNG
Wie läuft der Lehrgang Befähigte Person zur UVV-Prüfung kraftbetriebener Kleingeräte ab
LEHRGANGSINHALTE
UVV-Prüfung kraftbetriebene Kleingeräte: Inhalte der Schulung
Der Lehrgang vermittelt alle rechtlichen und praktischen Grundlagen für die eigenständige UVV-Prüfung kraftbetriebener Kleingeräte – geräteübergreifend nach BetrSichV, TRBS 1201 und TRBS 1203.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Grundgesetz, ArbSchG, BetrSichV
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Aufgaben & Pflichten der Befähigten Person (BetrSichV § 2, TRBS 1201, TRBS 1203)
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Einordnung von Kleingeräten ohne eigene DGUV-Vorschrift
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Haftungsfragen im Schadensfall
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Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung
ARBEITSMITTEL & PRÜFUNG
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Gerätearten: Bau-, Garten- und Handwerksgeräte
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Schwerpunkt Schutzeinrichtungen, Not-Aus & Zustand der Werkzeuge
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Motorbetriebene Geräte (Verbrenner) vs. Akku- & Elektrogeräte
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Typische Verschleiß- und Gefahrenstellen je Gerätegruppe
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Herstellervorgaben & Betriebsanleitungen richtig nutzen
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Sicht-, Funktions- & Wirkungsprüfung
DOKUMENTATION
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Dokumentation von Prüfungen & Prüfbericht
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Prüfplakette & Fristen-Management bei großem Gerätebestand
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Theoretische Abschlussprüfung
Welche kraftbetriebenen Kleingeräte darf eine Befähigte Person prüfen?
Der Lehrgang qualifiziert Sie geräteübergreifend für die Prüfung handgeführter und fahrbarer Kleingeräte – aus dem Bau- und Handwerksbereich ebenso wie aus dem Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau).
Bau & Handwerk:
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Rüttelplatten & Stampfer
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Winkelschleifer, Flexgeräte & Trennschleifer
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Presslufthämmer
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Bohrmaschinen & Bohrhämmer
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Sonstige handgeführte Elektrowerkzeuge
Garten & GaLaBau:
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Motorsägen & Kettensägen
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Rasenmäher & Aufsitzmäher
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Heckenscheren & Freischneider
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Gartenfräsen & Motorhacken
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Häcksler
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Akku-betriebene Gartengeräte
Die Aufzählung ist beispielhaft – der Lehrgang deckt grundsätzlich alle kraftbetriebenen Kleingeräte ab, die keiner eigenen DGUV-Vorschrift unterliegen.
Ganzheitlicher Brandschutz
Die drei Säulen des Brandschutzes im Unternehmen
Anlagentechnischer Brandschutz
Brandmeldeanlagen und Alarmierungen unterstützen frühe Reaktion und ergänzen die Brandschutzunterweisung im Betrieb sinnvoll.
Organisatorischer Brandschutz
Klare Abläufe, Zuständigkeiten und geschulte Brandschutzhelfer stellen sicher, dass Mitarbeitende im Ernstfall richtig handeln. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist bei uns ebenfalls möglich.
KOSTEN & LEISTUNGEN
Ihr Prüferstarterpaket
Absolvieren Sie bei der LTS-Akademie den Lehrgang als Befähigte Person zur Prüfung kraftbetriebener Kleingeräte, profitieren Sie von einer anerkannten Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft.
Außerdem erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs und Ihre fachliche Qualifikation bestätigt. Unser zusätzlicher Newsletter-Service informiert Sie bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften.
Mit dem Lehrgang erhalten Sie außerdem alles, was Sie für den sofortigen Start benötigen:

Prüfstempel mit eigener Prüfernummer
Prüferausweis inkl. Prüfernummer (opt. mit Passfoto & Firmenlogo)
USB-Medium & Ordner mit allen Vorschriften & Dokumenten
Lanyard mit Ausweishülle für Prüftätigkeit
20 Plaketten-Grundträger
40 UVV-Prüfmarken
VORAUSSETZUNGEN
Welche Voraussetzungen braucht man, um Befähigte Person zur Prüfung kraftbetriebener Kleingeräte werden zu können?
Um als UVV-Prüfer für kraftbetriebene Kleingeräte tätig zu sein, müssen gemäß TRBS 1203 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder andere technische Qualifikation, die es ermöglicht, das jeweilige Arbeitsmittel zu prüfen und einzuschätzen
Nachweisbarer praktischer Umgang mit dem Arbeitsmittel in der Praxis (TRBS 1203)
Bitte beachten: Für den sogenannten E-Check (Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3) wird das Modul „Elektrische Betriebsmittel“ und eine elektrotechnische Berufsausbildung vorausgesetzt – dies ist ein eigener Lehrgang.
Nur wer diese fachlichen und praktischen Anforderungen erfüllt, kann als Befähigte Person für kraftbetriebene Kleingeräte rechtssicher bestellt werden.
Ihre Ausbildung in guten Händen
Warum Unternehmen ihre UVV-Prüfer bei der LTS-Akademie ausbilden
Marktführend in der digitalen UVV-Prüfer-Ausbildung – mit über 3.500 ausgebildeten Befähigten Personen bundesweit.
Über 3.500 ausgebildete UVV-Prüfer
Seit über 10 Jahren bilden wir Befähigte Personen aus – einer der erfahrensten Anbieter in Deutschland.
Gemäß DGUV anerkannt
Alle Lehrgänge erfüllen die Anforderungen der BetrSichV und der TRBS 1201/1203 und sind berufsgenossenschaftlich anerkannt.
5,0 Google-Bewertung
Über 750 Bewertungen von zufriedenen Teilnehmern und Unternehmen.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ – Befähigte Person zur UVV-Prüfung kraftbetriebener Kleingeräte
WEITERE LEHRGÄNGE
Weitere Prüfberechtigungen der LTS-Akademie
Mit über 3.500 ausgebildeten UVV-Prüfern und mehr als 30 abgedeckten Arbeitsmitteln sind wir einer der erfahrensten Anbieter für Befähigte-Person-Lehrgänge in Deutschland. Ob Sie zusätzlich zur Prüfung von Kleingeräten auch Baumaschinen, Leitern oder elektrische Betriebsmittel prüfen möchten – mit einem Erweiterungslehrgang erwerben Sie weitere Prüfberechtigungen kompakt und ohne Wiederholung der Grundlagen.

