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Befähigte Person bei der UVV-Prüfung eines Kettenzugs bzw. Hubgeräts

Befähigte Person 

Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Ob zum Heben, Senken, Ziehen und Drücken von Lasten oder zum Heben und Senken von Personen: Kommen Winden, Hub- und Zuggeräte (WHZG) in Ihrem Betrieb zum Einsatz, müssen diese gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 54 entsprechend den ermittelten Fristen durch eine befähigte Person geprüft werden. Qualifizieren Sie sich oder Ihre Mitarbeiter kompakt und praxisnah zur Befähigten Person für Winden, Hub- und Zuggeräte.

✓ BG anerkannt   

✓ Rechtssicher gemäß BetrSichV, TRBS 1203 & DGUV Vorschrift 54

✓ Über 3.500 ausgebildete Prüfer  

✓ Zertifikat, Prüferausweis & Starterpaket

UVV-Prüfung einer Seilwinde durch eine Befähigte Person im Betrieb

RECHTLICHE GRUNDLAGE

Warum Winden, Hub- und Zuggeräte einer sorgfältigen Prüfung bedürfen

Winden, Hub- und Zuggeräte im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden – etwa wenn Seile durch Trommeln, Triebscheiben oder Spillen bewegt werden, Ketten über Kettensterne oder Kettenräder laufen oder Zahnstangen, Spindeln und Kolben bewegt werden. Dazu zählen unter anderem Trommelwinden, Seil- und Kettenzüge (Flaschenzüge), Winden für hochziehbare Personenaufnahmemittel sowie Wagen- und Maschinenheber.
 

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3, § 14 Abs. 2 und Abs. 7 BetrSichV) sowie § 23 der DGUV Vorschrift 54 müssen diese Arbeitsmittel entsprechend den anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Fristen – in der Regel mindestens jährlich – durch eine zur Prüfung befähigte Person kontrolliert werden. Bei kraftbetätigten Seil- und Kettenzügen kommt eine Besonderheit hinzu: Die Ergebnisse müssen in ein Prüfbuch (DGUV Grundsatz 309-007) eingetragen werden, einschließlich des rechnerisch ermittelten verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer.

Werden Sie Befähigte Person für Winden, Hub- & Zuggeräte

Sparen Sie Zeit und externe Kosten, indem Sie Ihre Mitarbeiter selbst zur Befähigten Person für Winden, Hub- und Zuggeräte qualifizieren. Ausgebildete Befähigte Personen führen die Prüfung direkt im Betrieb durch – rechtssicher, dokumentiert und jederzeit verfügbar. Mit unserem 100 %-E-Learning-Lehrgang gelingt das ohne Reisezeit und ohne Ausfallzeiten: Ihre Mitarbeiter lernen flexibel im eigenen Tempo und sind nach bestandener Prüfung sofort einsatzbereit.

Formate & Preise

IHR LEHRGANG

Zwei Formate – wählen Sie das passende für Ihren Alltag

Beide Varianten sind berufsgenossenschaftlich anerkannt und führen zum gleichen Zertifikat.

Der Unterschied liegt im Ablauf und der Flexibilität.

Befähigte Person für Winden, Hub- & Zuggeräte: Jetzt buchen

Wählen Sie Ihr Format: Das 100 %-E-Learning startet sofort nach Buchung – ohne fixen Termin, ohne Wartezeit. Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen mit einem unserer Fachtrainer statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online: Einfach Format wählen, Daten ausfüllen und direkt loslegen.
 

Wenn Sie mehrere Prüfberechtigungen benötigen: Im Live-Online-Format können Sie bis zu drei Arbeitsmittel an einem Tag kombinieren – zum Beispiel diesen Lehrgang zusammen mit Anschlag-, Ladungssicherungs- & Lastaufnahmemitteln, da beide Bereiche im Hebebetrieb eng zusammenwirken.

Bereits UVV-Prüfer? Dann müssen Sie nicht die komplette Ausbildung buchen – fügen Sie dieses Arbeitsmittel einfach als Erweiterung hinzu.

Ablauf

ABLAUF DER AUSBILDUNG

Wie läuft der Lehrgang zur Befähigten Person für Winden, Hub- und Zuggeräte ab

LEHRGANGSINHALTE

Diese Inhalte vermittelt der Lehrgang

Der Lehrgang vermittelt Ihnen alles, was Sie für die eigenständige und rechtssichere UVV-Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten benötigen – von den rechtlichen Grundlagen über die technischen Prüfschwerpunkte bis zur korrekten Dokumentation. Die Inhalte gliedern sich in drei Bereiche:

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

  • Rechtliche Grundlagen (BetrSichV, ArbSchG § 7, TRBS 1203)

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Befähigten Person

  • Haftungsfragen im Schadensfall

  • Festlegung von Prüffristen anhand der Gefährdungsbeurteilung

  • CE-Kennzeichnung und Umgang mit „Altmaschinen“

ARBEITSMITTEL & PRÜFUNG

  • Arten, Aufbau und Werkstoffe von Hubgeräten, Winden und Zuggeräten

  • Physikalische Grundbegriffe

  • Prüfschwerpunkte: Bremse, Lastkette/-seil, Sicherungseinrichtungen

  • Erkennen von Mängeln und Ablegereife

  • Zusammenwirken von WHZG und Anschlagmitteln

DOKUMENTATION

  • Berechnung der theoretischen Nutzungsdauer kraftbetätigter Seil- und Kettenzüge

  • Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte (DGUV Grundsatz 309-007) 

  • Dokumentation von Prüfungen

  • Tipps zum Anpassen und Erstellen individueller Prüflisten

  • Abschlussprüfung in Theorie

Welche Winden, Hub- und Zuggeräte darf eine Befähigte Person prüfen?

Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie berechtigt, ein breites Spektrum an Winden, Hub- und Zuggeräten zu prüfen – von handbetriebenen Geräten bis zu kraftbetätigten Ausführungen. Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft, welche Gerätearten unter Ihre Prüfberechtigung fallen:

Hub- und Zuggeräte:

  • Elektrokettenzug

  • Elektroseilzug

  • Flaschenzug

  • Handhebezug

  • Hebelzug

  • Kettenzug

  • Seilzug

  • Spindelwinde

  • Zahnstangenwinde

  • Wagenheber & Rangierheber

  • Hydraulischer & pneumatischer Heber

  • Hubeinrichtungen für Kipperbrücken & Fahrzeuganbaugeräte

  • Greifzug

  • Handkettenzug (zum Ziehen)

  • Handseilzug

  • Seilzuggerät

  • Spannwinde

Winden:

  • Ankerwinden, Verholwinden

  • Bootswinden (Davitswinden)

  • Mastwinden

  • Schleppwinden auf Wasserfahrzeugen

  • Druckluftseilwinde

  • Elektroseilwinde

  • Handseilwinde

  • Hydraulikseilwinde

  • Klemmbackenwinde

  • Spillwinde

  • Triebscheibenwinde

  • Trommelwinde

  • Winden für hochziehbare Personenaufnahmemittel

Schulungsinhalte
Leistungen

Ganzheitlicher Brandschutz

Die drei Säulen des Brandschutzes im Unternehmen

Anlagentechnischer Brandschutz

Brandmeldeanlagen und Alarmierungen unterstützen frühe Reaktion und ergänzen die Brandschutzunterweisung im Betrieb sinnvoll.

Organisatorischer Brandschutz

Klare Abläufe, Zuständigkeiten und geschulte Brandschutzhelfer stellen sicher, dass Mitarbeitende im Ernstfall richtig handeln. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist bei uns ebenfalls möglich.

KOSTEN & LEISTUNGEN

Ihr Prüferstarterpaket

Absolvieren Sie bei der LTS-Akademie den Lehrgang als Befähigte Person zur Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern, profitieren Sie von einer anerkannten Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft.
 

Außerdem erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs und Ihre fachliche Qualifikation bestätigt. Unser zusätzlicher Newsletter-Service informiert Sie bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften.
 

Mit dem Lehrgang erhalten Sie außerdem alles, was Sie für den sofortigen Start benötigen:

Starterpaket für UVV-Prüfer Fahrzeuge der LTS-Akademie - Unterlagen, Prüfstempel, Prüfmarken, Ausweis und mehr

Prüfstempel mit eigener Prüfernummer

Prüferausweis inkl. Prüfernummer (opt. mit Passfoto & Firmenlogo)

USB-Medium & Ordner mit allen Vorschriften & Dokumenten

Lanyard mit Ausweishülle für Prüftätigkeit

20 Plaketten-Grundträger

40 UVV-Prüfmarken

Voraussetzungen

VORAUSSETZUNGEN

Welche Voraussetzungen braucht man, um Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten werden zu können?

Um als Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten tätig zu sein, müssen gemäß TRBS 1203 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbare technische Qualifikation, die es ermöglicht, das Arbeitsmittel zu prüfen und einzuschätzen

Nachweisbarer praktischer Umgang mit dem Arbeitsmittel sowie zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umgang mit Winden, Hub- und Zuggeräten, sodass Ihre Kenntnisse dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (TRBS 1203)

Ihre Ausbildung in guten Händen

Warum Unternehmen ihre UVV-Prüfer bei der LTS-Akademie ausbilden

Marktführend in der digitalen UVV-Prüfer-Ausbildung – mit über 3.500 ausgebildeten Befähigten Personen bundesweit.

Über 3.500 ausgebildete UVV-Prüfer

Seit über 10 Jahren bilden wir Befähigte Personen aus –  einer der erfahrensten Anbieter in Deutschland.

Gemäß DGUV anerkannt

Alle Lehrgänge erfüllen die Anforderungen der BetrSichV und der TRBS 1201/1203 und sind berufsgenossenschaftlich anerkannt.

5,0 Google-Bewertung

Über 750 Bewertungen von zufriedenen Teilnehmern und Unternehmen.

FAQ

HÄUFIGE FRAGEN

​FAQ – Befähigte Person für Winden, Hub- und Zuggeräte

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Werden Sie noch heute Befähigte Person

Sichern Sie sich Ihre Prüfberechtigung für Winden, Hub- und Zuggeräte – flexibel als E-Learning oder im Live-Online-Format.

WEITERE LEHRGÄNGE

Weitere Prüfberechtigungen der LTS-Akademie

Wenn es um Arbeitsschutz und die Prüfung von Arbeitsmitteln geht, sind Sie bei der LTS-Akademie genau richtig. Mit über 3.500 ausgebildeten UVV-Prüfern und mehr als 30 abgedeckten Arbeitsmitteln sind wir einer der erfahrensten Anbieter für Befähigte-Person-Lehrgänge in Deutschland. Ob Sie zusätzlich zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten auch Anschlag-, Ladungssicherungs- & Lastaufnahmemittel, Krane oder Verladerampen prüfen möchten – mit einem Erweiterungslehrgang erwerben Sie weitere Prüfberechtigungen kompakt und ohne Wiederholung der Grundlagen.

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