

Befähigte Person werden · ASR A1.7 · ASR A1.6 · DIN 12453
Befähigte Person zur UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore, Türen und Fenster
Qualifizieren Sie sich rechtssicher für die eigenständige UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore, Türen und Fenster in Ihrem Betrieb – als 100 % E-Learning ohne fixen Termin oder im bewährten Format mit Live-Online-Seminar. Gemäß ASR A1.7, ASR 1.6, DIN 12453 und DGUV Information 208-022, berufsgenossenschaftlich anerkannt. Wer bereits Sachkunde für Brandschutztüren mitbringt, ist nach dem Lehrgang auch zu deren Prüfung berechtigt.
✓ BG anerkannt ✓ Sofort buchbar – ohne fixen Termin
✓ Über 3.500 ausgebildete Prüfer ✓ Zertifikat, Prüfstempel & ID-Karte

GESETZLICHE PFLICHT
Warum muss die UVV-Prüfung kraftbetriebener Tore und Türen durchgeführt werden
Die regelmäßige UVV-Prüfung aller kraftbetätigter Tore, Türen, Fenster sowie von Brandschutztüren ist nicht nur für die Sicherheit der Mitarbeiter und Besucher unerlässlich – sie ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Geschäftsführung und Vorstand für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und sämtlicher Besucher verantwortlich. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich sichere Türen, Tore und Fenster im Einsatz sind, um Unfälle durch nicht ordnungsgemäßes Öffnen und Schließen zu vermeiden.
Möchten Sie das Prüfen in Ihrem Unternehmen künftig selbst übernehmen anstatt eine externe Befähigte Person zu beauftragen, ist dieses Seminar genau das Richtige für Sie. Hier vermitteln wir Ihnen die theoretischen Fachkenntnisse und das praktische Know-how, mit dem Sie betrieblich eingesetzte kraftbetätigte Türen, Tore und Co. fachgerecht und rechtssicher gemäß der DGUV prüfen können.
Die Prüfpflicht ergibt sich konkret aus BetrSichV § 3 Abs. 3, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie der ASR A1.7 (Türen und Tore) und ASR A1.6 (Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände). Da für die ordnungsgemäße UVV-Prüfung spezielles Fachwissen erforderlich ist, darf diese ausschließlich von einer Befähigten Person durchgeführt werden.
IHR LEHRGANG
Zwei Formate – wählen Sie das passende für Ihren Alltag
Beide Varianten sind berufsgenossenschaftlich anerkannt und führen zum gleichen Zertifikat.
Der Unterschied liegt im Ablauf und der Flexibilität.
Werden Sie befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
Wählen Sie Ihr Format: Das 100 %-E-Learning startet sofort nach Buchung – ohne fixen Termin, ohne Wartezeit. Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen mit einem unserer Fachtrainer statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online: Einfach Format wählen, Daten ausfüllen und direkt loslegen.
Wenn Sie mehrere Prüfberechtigungen benötigen: Buchen Sie weitere Arbeitsmittel jederzeit flexibel als E-Learning dazu – ganz ohne Terminabstimmung. Alternativ können Sie im Live-Online-Format bis zu drei Arbeitsmittel an einem einzigen Tag kombinieren und so die Seminarzeit mit dem Fachtrainer besonders effizient nutzen.
ABLAUF DER AUSBILDUNG
Wie läuft der Lehrgang Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Toren und Türen ab
LEHRGANGSINHALTE
UVV-Prüfung Tore: Inhalte der Schulung
Der Lehrgang vermittelt alle rechtlichen und praktischen Grundlagen für die eigenständige UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore, Türen und Fenster – gemäß ASR A1.7 und DGUV Information 208-022.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Grundgesetz, ArbSchG, BetrSichV
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Aufgaben & Pflichten der Befähigten Person (TRBS 1203, BetrSichV § 14)
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Haftungsfragen im Schadensfall
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Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung
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CE-Bestimmungen & Altmaschinen-Regelung
ARBEITSMITTEL & PRÜFUNG
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Torarten, Aufbau & Werkstoffe (Sektional-, Roll-, Schwing-, Schiebe-, Falttore)
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Physikalische Grundbegriffe (Schließkräfte, Kraftbegrenzung)
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Erkennen von Mängeln & Ablegereife
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Lagerung von Antriebskomponenten
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Sicht-, Funktions- & Wirkungsprüfung
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Prüfung anhand prakt. Beispiele inkl. Schließkraftmessung
DOKUMENTATION
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Dokumentation von UVV-Prüfungen an Toren
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Tipps zum Anpassen und Erstellen individueller Checklisten für für Tore
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Theoretische Abschlussprüfung
Welche Tore und Türen müssen UVV-geprüft werden?
Kraftbetätigt bedeutet, dass die für das Öffnen und Schließen notwendige Energie vollständig oder teilweise von Kraftmaschinen zugeführt wird. Entscheidend für die Prüfpflicht ist das Vorhandensein eines Kraftantriebs.
Prüfpflichtig (kraftbetätigt):
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Sektionaltore
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Rolltore
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Schwingtore
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Schiebetore und -türen
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Falttore und -türen
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Drehflügeltore und -türen
Kraftbetätigt vs. handbetätigt:
Nicht prüfpflichtig nach dieser Vorschrift sind Tore und Türen ohne Antrieb – dazu zählen einige Garagentore sowie Zimmer- und Haustüren. Sobald jedoch ein elektrischer oder hydraulischer Antrieb vorhanden ist, gilt die jährliche UVV-Prüfpflicht durch eine Befähigte Person. Auch nachträglich automatisierte Tore fallen darunter.
Checkliste UVV-Prüfung Tore – was wird geprüft?
Bei der UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore prüft die Befähigte Person systematisch alle sicherheitsrelevanten Komponenten. Unsere Prüfliste orientiert sich an der TRBS 1201 und umfasst folgende Prüfbereiche:
Zusätzlich wird eine Schließkraftmessung (Öffnungsweite, dynamische/statische Kraft, Nachlaufweg) durchgeführt und dokumentiert. Im Lehrgang erhalten Sie diese Prüfliste als Muster. Fertige Prüfblöcke und digitale Protokolle für den sofortigen Einsatz finden Sie in unserem Online-Shop.
BRANDSCHUTZTÜREN & -TORE
Brandschutztüren und Brandschutztore:
Wann darf die Befähigte Person diese prüfen?
Brand- und Rauchschutztüren müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden. Die Prüfung von Brandschutztüren und Brandschutztoren erfordert jedoch spezifische Sachkunde über deren brandschutztechnische Funktion – über die relevanten Normen DIN 4102, DIN 18095 und DIN EN 1634.
⚠️ Wichtig zu verstehen: Unser Lehrgang vermittelt die Fachkunde zur UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore und Türen. Wer bereits über die Sachkunde für Brandschutztüren verfügt – z. B. durch berufliche Tätigkeit im Brandschutz, als Servicetechniker oder Brandschutzbeauftragter – ist nach erfolgreichem Abschluss unseres Lehrgangs auch berechtigt, Brandschutztüren und -tore zu prüfen – ohne dass dafür ein eigener, separater Lehrgang nötig wäre. Entscheidend ist allein, dass die Sachkunde für Brandschutztüren bereits vorhanden ist – diese wird in unserem Lehrgang nicht eigens vermittelt, da wir grundsätzlich Fachkunde zur Prüfung vermitteln und das Arbeitsmittel selbst dem Teilnehmer bereits vertraut sein muss.
Ganzheitlicher Brandschutz
Die drei Säulen des Brandschutzes im Unternehmen
Anlagentechnischer Brandschutz
Brandmeldeanlagen und Alarmierungen unterstützen frühe Reaktion und ergänzen die Brandschutzunterweisung im Betrieb sinnvoll.
Organisatorischer Brandschutz
Klare Abläufe, Zuständigkeiten und geschulte Brandschutzhelfer stellen sicher, dass Mitarbeitende im Ernstfall richtig handeln. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist bei uns ebenfalls möglich.
LEISTUNGEN - IN BEIDEN FORMATEN INKLUSIVE
Ihr Prüferstarterpaket
Absolvieren Sie bei der LTS-Akademie den Lehrgang als Befähigte Person zur Prüfung kraftbetätigter Tore, profitieren Sie von einer anerkannten Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft.
Außerdem erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs und Ihre fachliche Qualifikation zur eigenständigen UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore bestätigt. Unser zusätzlicher Newsletter-Service informiert Sie bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Mit dem Lehrgang erhalten Sie außerdem alles, was Sie für den sofortigen Start benötigen:

Prüfstempel mit eigener Prüfernummer
Prüferausweis inkl. Prüfernummer (opt. mit Passfoto & Firmenlogo)
USB-Medium & Ordner mit allen Vorschriften & Dokumenten
Lanyard mit Ausweishülle für Prüftätigkeit
20 Plaketten-Grundträger
40 UVV-Prüfmarken
VORAUSSETZUNGEN
Welche Voraussetzungen braucht man, um Befähigte Person zur Prüfung kraftbetätigter Tore werden zu können?
Um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von kraftbetätigten Toren eingesetzt werden zu können, müssen gemäß TRBS 1203 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbare technische Qualifikation, die es ermöglicht, kraftbetriebene Tore fachkundig zu beurteilen
Nachweisbarer praktischer Umgang mit kraftbetätigten Toren und Türen (TRBS 1203)
Nur wer diese fachlichen und praktischen Anforderungen erfüllt, kann als Befähigte Person für kraftbetätigte Tore rechtssicher und verantwortungsvoll bestellt werden.
⚠️ Brandschutztüren: Wer zusätzlich Sachkunde für Brandschutztüren und -tore mitbringt, ist nach dem Lehrgang auch zur Prüfung dieser berechtigt – ohne separaten Lehrgang. Die Sachkunde für Brandschutztüren muss jedoch bereits vorhanden sein.
Ihre Ausbildung in guten Händen
Warum Unternehmen ihre UVV-Prüfer bei der LTS-Akademie ausbilden
Marktführend in der digitalen UVV-Prüfer-Ausbildung – mit über 3.500 ausgebildeten Befähigten Personen bundesweit.
Über 3.500 ausgebildete UVV-Prüfer
Seit über 10 Jahren bilden wir Befähigte Personen aus – einer der erfahrensten Anbieter in Deutschland.
Gemäß DGUV anerkannt
Alle Lehrgänge erfüllen die Anforderungen der TRBS 1203 und sind berufsgenossenschaftlich anerkannt.
5,0 Google-Bewertung
Über 750 Bewertungen von zufriedenen Teilnehmern und Unternehmen.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ - Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Toren und Türen
WEITERE LEHRGÄNGE
Weitere Prüfberechtigungen der LTS-Akademie
Wenn es um Arbeitsschutz und die Prüfung von Arbeitsmitteln geht, sind Sie bei der LTS-Akademie genau richtig. Mit über 3.500 ausgebildeten UVV-Prüfern und mehr als 30 abgedeckten Arbeitsmitteln sind wir einer der erfahrensten Anbieter für Befähigte- Person-Lehrgänge in Deutschland. Ob Sie zusätzlich zur Prüfung von Toren auch Flurförderzeuge, Regale oder Fahrzeuge (Pkw und Lkw) prüfen möchten - mit einem Erweiterungslehrgang erwerben Sie weitere Prüfberechtigungen kompakt und ohne
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