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Zwei Mitarbeiter der LTS-Akademie prüfen eine Leiter in einer Industriehalle – Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Befähigte Person werden · TRBS 1203 · DGUV-Information 208-016

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Qualifizieren Sie sich rechtssicher für die eigenständige Prüfung von Leitern und Tritten in Ihrem Betrieb – als 100% E-Learning ohne fixen Termin oder im bewährten Format mit Live-Online-Seminar. Gemäß DGUV-Information 208-016, berufsgenossenschaftlich anerkannt.

Gem. TRBS 1203 anerkannt    DGUV-Information 208-016

 Über 3.500 ausgebildete Prüfer   Zertifikat, Prüfstempel & ID-Karte

LTS-Akademie Trainer und Teilnehmer bei der Inspektion einer Leiter im Betrieb – UVV-Prüfung Leitern Lehrgang

GESETZLICHE PFLICHT

Warum müssen Leitern und Tritte regelmäßig geprüft werden?

Abstürze von Leitern zählen zu den häufigsten Unfallursachen in Betrieben – sie verursachen mehr als die Hälfte aller Absturzunfälle in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen. Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen deshalb regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine Befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden (§§ 3, 14 BetrSichV und TRBS 1203).

Die BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, die Prüfung von Leitern und Tritten im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die UVV-Prüfung für Leitern darf ausschließlich von einer qualifizierten Befähigten Person vorgenommen und muss rechtssicher dokumentiert werden.

Mit unserem Lehrgang qualifizieren Sie sich oder Ihre Mitarbeiter praxisnah nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft – gemäß DGUV-Information 208-016 und TRBS 1203 – und sind danach berechtigt, Leitern und Tritte eigenständig zu prüfen.

Sparen Sie Zeit und externe Kosten, indem Sie Ihre Mitarbeiter selbst zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten qualifizieren. Statt wiederkehrende Prüfaufträge an externe Dienstleister zu vergeben, führen ausgebildete Befähigte Personen die UVV-Prüfung für Leitern direkt im Betrieb durch – rechtssicher, dokumentiert und jederzeit verfügbar. Mit unserem 100%-E-Learning-Lehrgang gelingt das ohne Reisezeit und ohne Ausfallzeiten: Ihre Mitarbeiter lernen flexibel im eigenen Tempo und sind nach bestandener Prüfung sofort einsatzbereit.

Formate & Preise

IHR LEHRGANG

Zwei Formate – wählen Sie das passende für Ihren Alltag

Beide Varianten sind berufsgenossenschaftlich anerkannt und führen zum gleichen Zertifikat.

Der Unterschied liegt im Ablauf und der Flexibilität.

Befähigte Person für Leitern und Tritte: Jetzt buchen

Wählen Sie Ihr Format: Das 100%-E-Learning startet sofort nach Buchung – ohne fixen Termin, ohne Wartezeit. Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen mit einem unserer Fachtrainer statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online: Einfach Format wählen, Daten ausfüllen und direkt loslegen.

Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen mit einem unserer Fachtrainer statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online: Format wählen, Daten ausfüllen und direkt loslegen.
Wenn Sie mehrere Prüfberechtigungen benötigen: Im Live-Online-Format können Sie bis zu drei Arbeitsmittel an einem Tag kombinieren – zum Beispiel Leitern & Tritte zusammen mit Gerüsten oder PSA gegen Absturz. So bereiten Sie sich mit dem jeweiligen E-Learning-Modul je Arbeitsmittel optimal vor und nutzen die gemeinsame Seminarzeit effizient.

Ablauf

ABLAUF DER AUSBILDUNG

Wie läuft der Lehrgang Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten ab

LEHRGANGSINHALTE

Prüfung von Leitern und Tritten: Inhalte der Schulung

Der Leiterprüfung Lehrgang vermittelt alle rechtlichen und praktischen Grundlagen für die eigenständige Prüfung von Leitern und Tritten – gemäß DGUV-Information 208-016 und TRBS 1203.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

  • Grundgesetz, ArbSchG, BetrSichV

  • Aufgaben & Pflichten der Befähigten Person (TRBS 1203, BetrSichV § 2)

  • Haftungsfragen im Schadensfall

  • Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung

  • CE-Bestimmungen & Altmaschinen-Regelung

ARBEITSMITTEL & PRÜFUNG

  • Arten, Aufbau & Werkstoffe

  • Physikalische Grundbegriffe

  • Erkennen von Mängeln & Ablegereife

  • Lagerung von Leitern & Tritten

  • Sicht-, Funktions- & Wirkungsprüfung

  • Prüfung anhand prakt. Beispiele

DOKUMENTATION

  • Dokumentation von Prüfungen

  • Tipps zum Anpassen und Erstellen individueller Prüflisten für Leitern

  • Theoretische Abschlussprüfung

Schulungsinhalte
Leistungen

Ganzheitlicher Brandschutz

Die drei Säulen des Brandschutzes im Unternehmen

Anlagentechnischer Brandschutz

Brandmeldeanlagen und Alarmierungen unterstützen frühe Reaktion und ergänzen die Brandschutzunterweisung im Betrieb sinnvoll.

Organisatorischer Brandschutz

Klare Abläufe, Zuständigkeiten und geschulte Brandschutzhelfer stellen sicher, dass Mitarbeitende im Ernstfall richtig handeln. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist bei uns ebenfalls möglich.

LEISTUNGEN - IN BEIDEN FORMATEN INKLUSIVE

Ihr Prüferstarterpaket

Absolvieren Sie bei der LTS-Akademie den Lehrgang als Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten, profitieren Sie von einer anerkannten Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft. 


Außerdem erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs und Ihre fachliche Qualifikation zur eigenständigen Prüfung von Leitern und Tritten bestätigt. Unser zusätzlicher Newsletter-Service informiert Sie bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Mit dem Lehrgang erhalten Sie außerdem alles, was Sie für den sofortigen Start als Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten benötigen:

Prüfstempel mit eigener Prüfernummer

Prüferausweis inkl. Prüfernummer (opt. mit

Passfoto & Firmenlogo)

USB-Medium & Ordner mit allen Vorschriften & Dokumenten

Lanyard mit Ausweishülle für Prüftätigkeit

20 Plaketten-Grundträger

40 UVV-Prüfmarken

Voraussetzungen

VORAUSSETZUNGEN

Welche Voraussetzungen braucht man, um Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten werden zu können?

Um als Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten eingesetzt werden zu können, müssen gemäß TRBS 1203 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbare technische Qualifikation, die es ermöglicht, Leitern und Tritte fachkundig zu beurteilen

Nachweisbarer praktischer Umgang mit dem Arbeitsmittel (TRBS 1203)

Nur wer diese fachlichen und praktischen Anforderungen erfüllt, kann als Befähigte Person für Leitern und Tritte rechtssicher und verantwortungsvoll bestellt werden.

Ihre Ausbildung in guten Händen

Warum Unternehmen ihre UVV-Prüfer bei der LTS-Akademie ausbilden

Marktführend in der digitalen UVV-Prüfer-Ausbildung – mit über 3.500 ausgebildeten Befähigten Personen bundesweit.

Über 3.500 ausgebildete UVV-Prüfer

Seit über 10 Jahren bilden wir Befähigte Personen aus –  einer der erfahrensten Anbieter in Deutschland.

Gemäß DGUV anerkannt

Alle Lehrgänge erfüllen die Anforderungen der TRBS 1203 und sind berufsgenossenschaftlich anerkannt.

5,0 Google-Bewertung

Über 750 Bewertungen von zufriedenen Teilnehmern und Unternehmen.

FAQ

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ - Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

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Befähigte Person für Leitern und Tritte – jetzt anmelden

Das 100%-E-Learning startet sofort nach Buchung, ohne fixen Termin. Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online

WEITERE LEHRGÄNGE

Weitere Prüfberechtigungen der LTS-Akademie

Wenn es um Arbeitsschutz und die Prüfung von Arbeitsmitteln geht, sind Sie bei der LTS-Akademie genau richtig. Mit über 3.500 ausgebildeten UVV-Prüfern und mehr als 30 abgedeckten Arbeitsmitteln sind wir einer der erfahrensten Anbieter für Befähigte- Person-Lehrgänge in Deutschland. Ob Sie zusätzlich zur Prüfung von Leitern und Tritten auch Regale, PSA gegen Absturz oder Gerüste prüfen möchten - mit einem Erweiterungslehrgang erwerben Sie weitere Prüfberechtigungen kompakt und ohne
Wiederholung der Grundlagen.

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