

Befähigte Person werden · DGUV Vorschrift 52 · DGUV Grundsatz 309-001
Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Kranen
Qualifizieren Sie sich rechtssicher für die eigenständige UVV Krane-Prüfung in Ihrem Betrieb – als 100 % E-Learning ohne fixen Termin oder im bewährten Format mit Live-Online-Seminar. Grundsatz 309-001 und DGUV Vorschrift 52, berufsgenossenschaftlich anerkannt.
✓ BG anerkannt ✓ Rechtssicher gem. DGUV Vorschrift 52
✓ Über 3.500 ausgebildete Prüfer ✓ Zertifikat, Prüfstempel & ID-Karte

GESETZLICHE PFLICHT
Warum müssen Krane regelmäßig UVV-geprüft werden?
Krane gelten selbstverständlich als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung sicherheitstechnischer Prinzipien unbedingte Voraussetzung zur Vermeidung von Gefährdungen – z. B. durch Lastabsturz, Umsturz oder Versagen der Krankonstruktion. Betroffen sind nicht nur Kranführer und Anschläger, sondern alle Personen im Arbeitsbereich von Kranen. Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und alle eingesetzten Krane auf Basis der ermittelten Prüffristen durch eine Befähigte Person (UVV-Prüfer) überprüfen lassen. Gemäß § 14 BetrSichV ist die Prüfung zu dokumentieren. Den Gefahren durch Versagen von Bauteilen oder Sicherheitseinrichtungen wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet (DGUV Grundsatz 309-001).
Werden Sie befähigte Person zur UVV-Prüfung von Kranen
Sparen Sie Zeit und externe Kosten, indem Sie Ihre Mitarbeiter selbst zur Befähigten Person zur Prüfung von Kranen qualifizieren. Ausgebildete Befähigte Personen führen die UVV-Prüfung von Kranen direkt im Betrieb durch – rechtssicher, dokumentiert und jederzeit verfügbar. Mit unserem 100 %-E-Learning-Lehrgang gelingt das ohne Reisezeit und ohne Ausfallzeiten: Ihre Mitarbeiter lernen flexibel im eigenen Tempo und sind nach bestandener Prüfung sofort einsatzbereit.
IHR LEHRGANG
Zwei Formate – wählen Sie das passende für Ihren Alltag
Beide Varianten sind berufsgenossenschaftlich anerkannt und führen zum gleichen Zertifikat.
Der Unterschied liegt im Ablauf und der Flexibilität.
⚠️ Hinweis zu Krantypen: Im 100 %-E-Learning sind aktuell Brücken-, Säulen- und Portalkrane enthalten. Für LKW-Ladekrane, Mobilkrane und weitere Krantypen empfehlen wir das E-Learning + Live-Online-Seminar – dort sind alle Krantypen abgedeckt. Die Erweiterung des reinen E-Learnings auf alle Krantypen ist in Kürze verfügbar.
Befähigte Person für Kran: Jetzt buchen
Wählen Sie Ihr Format: Das 100 %-E-Learning startet sofort nach Buchung – ohne fixen Termin, ohne Wartezeit. Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen mit einem unserer Fachtrainer statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online: Einfach Format wählen, Daten ausfüllen und direkt loslegen.
Wenn Sie mehrere Prüfberechtigungen benötigen: Im E-Learning buchen Sie weitere Arbeitsmittel jederzeit flexibel dazu – ganz ohne Terminabstimmung. Im Live-Online-Format können Sie bis zu drei Arbeitsmittel an einem Tag kombinieren – z. B. Krane zusammen mit PSA gegen Absturz oder Hebebühnen – und so die Seminarzeit besonders effizient nutzen.
ABLAUF DER AUSBILDUNG
Wie läuft der Lehrgang Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Kranen ab
LEHRGANGSINHALTE
Prüfung von Kranen: Inhalte der Schulung
Der Lehrgang vermittelt alle rechtlichen und praktischen Grundlagen für die eigenständige UVV-Prüfung von Kranen – gemäß DGUV Grundsatz 309-001 und DGUV Vorschrift 52.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Grundgesetz, ArbSchG, BetrSichV
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Aufgaben & Pflichten der Befähigten Person für Krane (TRBS 1203, BetrSichV § 14)
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Haftungsfragen im Schadensfall
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Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung
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CE-Bestimmungen & Altmaschinen-Regelung
ARBEITSMITTEL & PRÜFUNG
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Kranarten, Aufbau & Werkstoffe
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Physikalische Grundbegriffe (Hebelgesetz, Standsicherheit, Tragfähigkeit)
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Erkennen von Mängeln & Ablegereife (Seile, Ketten, Haken)
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Lagerung & Außerbetriebnahme von Kranen
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Sicht-, Funktions- & Wirkungsprüfung
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Prüfung anhand prakt. Beispiele (Brücken-, Portal-, Fahrzeugkrane u. a.)
DOKUMENTATION
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Dokumentation UVV-Prüfungen Krane
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Tipps zum Anpassen und Erstellen individueller Prüflisten für Krane
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Theoretische Abschlussprüfung
Zusätzliche Prüfungen durch einen Kransachverständigen
Zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen durch eine Befähigte Person sind folgende Krantypen gemäß § 26 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 52 „Krane" alle vier Jahre durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen:
Sachverständigenprüfung alle 4 Jahre
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Kraftbetriebene Turmdrehkrane
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Kraftbetriebene Fahrzeugkrane
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Ortsveränderliche kraftbetriebene Derrickkrane
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LKW-Anbaukrane
Zusätzliche Sachverständigenprüfung nach Betriebsjahren
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Kraftbetriebene Turmdrehkrane: ab dem 14. und 16. Betriebsjahr und danach jährlich
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Kraftbetriebene Fahrzeugkrane: ab dem 13. Betriebsjahr und danach jährlich
⚠️ Die Sachverständigenprüfung ersetzt jeweils eine Sachkundigenprüfung nach § 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 52. Die betriebsinterne Befähigte Person bleibt jedoch für alle übrigen wiederkehrenden Prüfungen verantwortlich.
Ganzheitlicher Brandschutz
Die drei Säulen des Brandschutzes im Unternehmen
Anlagentechnischer Brandschutz
Brandmeldeanlagen und Alarmierungen unterstützen frühe Reaktion und ergänzen die Brandschutzunterweisung im Betrieb sinnvoll.
Organisatorischer Brandschutz
Klare Abläufe, Zuständigkeiten und geschulte Brandschutzhelfer stellen sicher, dass Mitarbeitende im Ernstfall richtig handeln. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist bei uns ebenfalls möglich.
LEISTUNGEN - IN BEIDEN FORMATEN INKLUSIVE
Ihr Prüferstarterpaket
Absolvieren Sie bei der LTS-Akademie den Lehrgang als Befähigte Person zur Prüfung von Kranen, profitieren Sie von einer anerkannten Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft.
Außerdem erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs und Ihre fachliche Qualifikation zur eigenständigen UVV-Prüfung von Kranen bestätigt. Unser zusätzlicher Newsletter-Service informiert Sie bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Mit dem Lehrgang erhalten Sie außerdem alles, was Sie für den sofortigen Start als Befähigte Person zur UVV Prüfung von Kranen benötigen:
Prüfstempel mit eigener Prüfernummer
Prüferausweis inkl. Prüfernummer (opt. mit
Passfoto & Firmenlogo)
USB-Medium & Ordner mit allen Vorschriften & Dokumenten
Lanyard mit Ausweishülle für Prüftätigkeit
20 Plaketten-Grundträger
40 UVV-Prüfmarken
VORAUSSETZUNGEN
Welche Voraussetzungen braucht man, um Befähigte Person zur Prüfung von Kranen werden zu können?
Um als Befähigte Person zur Prüfung von Kranen eingesetzt werden zu können, müssen gemäß TRBS 1203 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbare technische Qualifikation, die es ermöglicht, Krane fachkundig zu beurteilen
Nachweisbarer praktischer Umgang mit Kranen – z. B. durch Tätigkeit in Wartung, Betrieb oder Instandhaltung von Krananlagen (TRBS 1203)
Nur wer diese fachlichen und praktischen Anforderungen erfüllt, kann als Befähigte Person für Krane rechtssicher und verantwortungsvoll bestellt werden.
Ihre Ausbildung in guten Händen
Warum Unternehmen ihre UVV-Prüfer bei der LTS-Akademie ausbilden
Marktführend in der UVV-Prüfer-Ausbildung – mit über 3.500 ausgebildeten Befähigten Personen bundesweit.
Über 3.500 ausgebildete UVV-Prüfer
Seit über 10 Jahren bilden wir Befähigte Personen aus – einer der erfahrensten Anbieter in Deutschland.
Gemäß DGUV anerkannt
Alle Lehrgänge erfüllen die Anforderungen der TRBS 1203 und sind berufsgenossenschaftlich anerkannt.
5,0 Google-Bewertung
Über 750 Bewertungen von zufriedenen Teilnehmern und Unternehmen.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ - Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Kranen
WEITERE LEHRGÄNGE
Weitere Prüfberechtigungen der LTS-Akademie
Wenn es um Arbeitsschutz und die Prüfung von Arbeitsmitteln geht, sind Sie bei der LTS-Akademie genau richtig. Mit über 3.500 ausgebildeten UVV-Prüfern und mehr als 30 abgedeckten Arbeitsmitteln sind wir einer der erfahrensten Anbieter für UVV-Prüfer Lehrgänge in Deutschland. Ob Sie zusätzlich zur UVV-Prüfung von Kranen auch PSA gegen Absturz oder Gerüste prüfen möchten - mit einem Erweiterungslehrgang erwerben Sie weitere Prüfberechtigungen kompakt und ohne
Wiederholung der Grundlagen.

