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Befähigte Person
zur UVV-Prüfung von Steigleitern


gemäß DGUV I 208-032

steigleitern prüfen

Fest installierte sowie meistens senkrechte – oder doch nahezu senkrechte – Steigleitern gehören in den meisten Industrieanlagen und produzierenden Betrieben zur Standardausstattung. Somit versteht es sich beinahe von selbst, dass auch sie der Pflicht einer regelmäßigen UVV-Prüfung durch eine Befähigte Person unterliegen. Was bei der Steigleiter als Arbeitsmittel zu beachten ist, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer Information 208-032 zusammengefasst – und lässt sich umfassend im darauf abgestellten Online-Lehrgang der LTS-Akademie aneignen.

 Warum und wie oft mittels UVV-Prüfung jede Steigleiter zu kontrollieren ist

Der Einbau und die Nutzung einer Steigleiter ist in Betrieben laut DGUV wegen der höheren Absturzgefahr und der größeren körperlichen Anstrengung nur dann das Instrument der Wahl, wenn der Einbau einer Treppe betriebstechnisch nicht möglich ist. Auf Grundlage einer notwendigen Gefährdungsbeurteilung können Steigleitern insbesondere dann gewählt werden, wenn der Zugang nur gelegentlich (z. B. für Wartungsarbeiten) von einer geringen Anzahl unterwiesener Beschäftigter genutzt werden muss. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Befähigte Person die Steigleiter mindestens einmal jährlich auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin überprüft. Als Grundlage der Prüfung und Dokumentation sollte dabei die DGVU-Checkliste "Wiederkehrende Prüfung von ortsfesten Steigleitern" dienen – und als Einführung beziehungsweise Wiederauffrischung unsere Schulung.

Steigleiter DGUV

Die Inhalte unserer Schulung für die UVV-Prüfung von Steigleitern:

  • Rechtliche Grundlagen (Grundgesetz, ArbschG)

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten von Befähigten Personen

       (BetrSichV §2; ArbschG §7; TRBS 1203, BetrSichV Anhang 2, 3.2)

  • Haftungsfragen im Schadensfall

  • Vorschriften und Regeln verstehen lernen

  • Festlegung von Prüffristen anhand der Gefährdungsbeurteilung

  • CE-Bestimmungen bei der "Altmaschinen"-Regelung

  • Arten, Aufbau und Werkstoffe der Arbeitsmittel

  • Physikalische Grundbegriffe

  • Erkennen von Mängeln / Ablegereife

  • Lagerung von Arbeitsmitteln

  • Durchführung von UVV-Prüfungen anhand praktischer Beispiele

  • Inhalte der Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung

  • Dokumentation von Prüfungen

  • Tipps zum Anpassen und Erstellen individueller Prüflisten

  • Abschlussprüfung in Theorie

Unsere Leistungen:

  • Anerkannte Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft

  • Sie erhalten ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs bestätigt.

  • Durch unser vorgeschaltetes E-Learning-Modul sind bis zu 3 Prüfereignungen pro Lehrgangstag möglich.

  • Newsletterservice bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften

  • Verständliche Lehrunterlagen

  • Prüfer-Starterpaket:

    • Prüfstempel mit Prüfnummer

    • Prüfausweis inkl. eigener Prüfernummer (optional mit Passfoto & Firmenlogo)

    • USB-Medium "Lanyard mit Ausweishülle zum Umhängen" mit allen Dokumenten, Checklisten und Vorschriften für Ihre Prüftätigkeit

    • Ordner mit allen Vorschriften

    • 20 Plaketten-Grundträger

    • 40 Prüfmarken (mit Freifeld zum Eintragen der Prüfernummer) 

Es ist möglich, bis zu 3 Module (Prüfereignungen) pro Lehrgangstag zu stemmen

Für jedes gebuchte Arbeitsmittel stellt Ihnen die LTS-Akademie als Vorbereitung auf den Lehrgangstag ein E-Learning-Modul zur Verfügung, das die Grundlagen der Sachkunde beinhaltet und den Teilnehmer schon einmal in die jeweiligen, beispielsweise für Steigleitern gültigen Vorschriften einführt. Dadurch sind Sie optimal auf den Lehrgangstag vorbereitet und können die Präsenszeit dort effektiv zur intensiven Auseinandersetzung mit bis zu drei Arbeitsmitteln nutzen. Außer als Vorbereitung auf die UVV-Prüfung Steigleiter können Sie sich somit für verwandte Themen, etwa als Befähigte Person im Gerüstbau oder als Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten zertifizieren. Laden Sie hier unser Angebot herunter, welches Sie auch direkt zur Anmeldung nutzen können:

Voraussetzungen:

Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder andere technische Qualifikation, die es dem Teilnehmer ermöglicht, das Arbeitsmittel prüfen und einschätzen zu können, sowie nachweisbarer Umgang mit dem Arbeitsmittel in der Praxis (TRBS1203).

​Termine und Lehrgangsorte:

Unsere UVV Prüfer Lehrgänge finden sowohl als Präsenz- als auch als LiveOnline Lehrgänge statt. Informationen zu den nächsten Terminen und das jeweilige Anmeldeformular finden Sie hier.

Beim Thema Arbeitssicherheit kommen Sie mit der LTS-Akademie stets hoch hinaus

Ganz gleich, ob Sie als Befähigte Person Steigleitern prüfen oder vielfältige andere Arbeitsmittel regelmäßig auf deren einwandfreien Zustand begutachten möchten: Die LTS-Akademie gibt Ihnen mit ihrem umfangreichen Schulungsprogramm das entsprechende Rüstzeug an die Hand. Und das ist längst nicht alles: Bundesweit beraten wir Sie fachkundig zu allen Fragen rund um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – und tragen somit dazu bei, in enger Abstimmung mit Ihnen das Risiko von Unfällen in Ihrem Betrieb zu minimieren. Die UVV-Prüfung von Steigleitern ist ein kleiner, aber wichtiger Beitrag dazu.

Haben Sie Fragen zu unserem Ausbildungsangebot oder wünschen Sie eine persönliche Beratung, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 02378-8694410 oder über unser Online-Kontaktformular. Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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