

NEU 2026 · DGUV Grundsatz 308-001
Neuer DGUV Grundsatz 308-001:
Was sich 2026 bei der Qualifizierung von Flurförderzeugen ändert
Der DGUV Grundsatz 308-001 wurde grundlegend überarbeitet. Aus der bisherigen Stufenausbildung wird ein modulares System nach Flurförderzeug-Typen – mit anrechenbaren Modulen, zugelassenem E-Learning und neuen Anforderungen an Ausbilderinnen und Ausbilder. Als Mitglied im zuständigen DGUV-Ausschuss hat die LTS-Akademie den neuen Grundsatz aktiv mitgestaltet. Hier erfahren Sie kompakt, was sich ändert – und wie Sie sich jetzt richtig aufstellen.
✓ Modulares System statt starrer Stufen ✓ E-Learning & Online-Prüfung möglich
✓ 9 Flurförderzeug-Typen geregelt ✓ Bestandsschutz für bestehende Scheine
✓ Mitgänger-Schulungspflicht
Erst alle Änderungen verstehen? ↓

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
✓ Vom Stufenmodell zu Modulen
Die Qualifizierungsstufen 1 und 2 entfallen – an ihre Stelle treten Module je Flurförderzeug-Typ.
Neun Flurförderzeug-Typen werden eigenständig geregelt, vom Gabelstapler bis zum Mitgänger-Flurförderzeug.
✓ 9 FFZ-Typen
Module sind untereinander anrechenbar – unnötige Wiederholungen entfallen.
✓ Anrechenbarkeit
E-Learning, Live-Online-Training und Simulatoren sind offiziell zugelassen.
✓ E-Learning
✓ Theorie online
Die Theorieprüfung darf online erfolgen; die Bestehensgrenze steigt von 70 % auf 80 %.
Erstmals klar geregelt: Anforderungen an Ausbilder von Qualifizierenden inkl. DGUV-Anerkennung.
✓ Ausbilder
Anerkennung
✓ Bestand bleibt gültig
Bestehende Qualifikationen und Beauftragungen bleiben grundsätzlich gültig – eine generelle Nachqualifizierung ist nicht vorgesehen. Einsatzbereich und Gerätetyp sollten Betriebe dennoch prüfen.
HINTERGRUND
Warum wurde der Grundsatz 308-001 überarbeitet?
Die bisherige Fassung von Dezember 2022 war stark auf den Gabelstapler ausgerichtet und arbeitete mit den Qualifizierungsstufen 1 bis 3. In der Praxis bilden Betriebe jedoch an sehr unterschiedlichen Geräten aus - vom Schubmaststapler bis zum Kommissionierer. Der neue Grundsatz bildet diese Realität ab: Er definiert für jeden relevanten Flurförderzeug-Typ ein eigenes Qualifizierungsmodul mit klaren Lehrinhalten, Qualitätskriterien und Richtzeiten. Gleichzeitig öffnet er die Tür für moderne, digitale Lernformen.
💡 Hinweis zum aktuellen Stand: Die offiziell veröffentlichte Fassung des DGUV Grundsatz 308-001 ist derzeit die Ausgabe 12/2022. Die auf dieser Seite beschriebenen Änderungen beziehen sich auf die überarbeitete Fassung, die sich aktuell in der Kommentierungs- bzw. Übergangsphase befindet und nach deren Abschluss verbindlich wird. Als Mitglied im DGUV Fachausschuss zu diesem Grundsatz geben wir diese Informationen aus erster Hand weiter – damit Sie sich frühzeitig vorbereiten können.
WAS SICH KONKRET ÄNDERT
Von Stufen zu Modulen: das neue Qualifizierungssystem
Die größte Neuerung im überarbeiteten DGUV Grundsatz 308-001 betrifft den grundsätzlichen Aufbau der Qualifizierung. Bisher war die Ausbildung in drei Stufen gegliedert: Stufe 1 als allgemeine Qualifizierung - in der Regel auf dem Gabelstapler -, Stufe 2 als Zusatzqualifizierung für spezielle Geräte und Stufe 3 als betriebliche Qualifizierung. Diese feste Reihenfolge war stark auf den Gabelstapler ausgerichtet und bildete die Vielfalt der tatsächlich eingesetzten Flurförderzeuge nur unzureichend ab.
Der neue Grundsatz ersetzt die Stufen 1 und 2 durch ein modulares System. Künftig gibt es eine einmalige allgemeine Theorie und darauf aufbauend ein gerätespezifisches Modul in Theorie und Praxis für jeden Flurförderzeug-Typ. Wer an einem bestimmten Gerät ausgebildet wird, durchläuft also das passende Modul – statt einer pauschalen Stufenausbildung. Die betriebliche Qualifizierung im Betrieb bleibt dabei als fester Bestandteil erhalten und entfällt ausdrücklich nicht.
Für Betriebe und Ausbilder bedeutet das mehr Flexibilität: Die Qualifizierung lässt sich gezielt auf die im Unternehmen vorhandenen Geräte zuschneiden, ohne Inhalte zu vermitteln, die für den jeweiligen Einsatz nicht relevant sind.
MODULARE QUALIFIZIERUNG
Die neun geregelten Flurförderzeug-Typen
Der neue DGUV Grundsatz 308-001 definiert für neun Flurförderzeug-Typen jeweils ein eigenständiges Qualifizierungsmodul. Für jeden dieser Typen sind eigene Lehrinhalte, Qualitätskriterien und Richtzeiten festgelegt. So wird sichergestellt, dass die Bedienperson genau für das Gerät qualifiziert ist, das sie später tatsächlich führt.
Die neun Typen sind: Gabelstapler (Gegengewichtstapler), LKW-Mitnahmestapler, Schubmaststapler, Drei-Seiten-Stapler (Schmalgangstapler), Vertikal-Kommissionierer, Kleinteile-Kommissionierer, Horizontal-Kommissionierer, Niederhub-Mitgängerflurförderzeuge, Hochhub-Mitgängerflurförderzeuge.
Neu im Anwendungsbereich sind die Mitgänger-Flurförderzeuge und Handhubwagen. Diese deichselgeführten Geräte waren im bisherigen Grundsatz nicht erfasst - hier genügte eine Unterweisung. Betriebe, die solche Geräte einsetzen, sollten ihre bisherige Praxis daher überprüfen.
Anrechenbarkeit der Module
Ein zentraler Vorteil des modularen Systems im DGUV Grundsatz 308-001 ist die Anrechenbarkeit bereits erworbener Qualifikationen. Wer eine höherwertige Qualifizierung besitzt, muss verwandte Module nicht vollständig wiederholen. Verwandte Gerätetypen bauen aufeinander auf, sodass sich Doppelqualifizierungen und unnötiger Schulungsaufwand vermeiden lassen.
Zwei Beispiele verdeutlichen das Prinzip: Wer den Gabelstapler abgeschlossen hat, benötigt für den Horizontal-Kommissionierer kein eigenes Modul mehr – hier reicht die betriebliche Qualifizierung im Betrieb. Der Wechsel auf einen Schubmaststapler erfordert dagegen das vollständige Modul in Theorie und Praxis, da sich Bauart und Fahrverhalten deutlich unterscheiden.
Welche Qualifikation konkret auf welchen Gerätetyp anrechenbar ist, regelt der Grundsatz 308-001 im Detail. Gerne prüfen wir individuell, welche Module für Ihren Betrieb oder Ihre bisherige Qualifikation erforderlich sind.
HÄUFIGSTE FRAGE
Gilt mein Staplerschein weiterhin? Bestandsschutz erklärt
Ja – bestehende, nachvollziehbare und FFZ-Typ-bezogene Qualifikationen und Beauftragungen bleiben gültig. Eine nachträgliche Modulqualifizierung nach dem neuen DGUV Grundsatz 308-001 ist nicht erforderlich.
💡 Gut zu wissen: Eine vollständige Qualifikation besteht aus zwei Teilen – einem Qualifizierungszertifikat und einem Fahrausweis (Bedienerausweis). Erst beide zusammen belegen eine anerkennungsfähige Qualifikation; ein Fahrausweis allein genügt nicht. Entscheidend ist zudem, dass die zugrunde liegende Qualifizierung ordnungsgemäß durchgeführt wurde – mit dem vorgeschriebenen Umfang, den geforderten Inhalten und einer ordentlichen Prüfung in Theorie und Praxis.
Ganzheitlicher Brandschutz
Die drei Säulen des Brandschutzes im Unternehmen
Baulicher Brandschutz
Brandabschnitte, feuerwiderstandsfähige Bauteile und Brandschutztüren begrenzen Feuer und Rauch und gewinnen wertvolle Zeit für die Räumung.
Anlagentechnischer Brandschutz
Brandmeldeanlagen und Alarmierungen unterstützen frühe Reaktion und ergänzen die Brandschutzunterweisung im Betrieb sinnvoll.
Organisatorischer Brandschutz
Klare Abläufe, Zuständigkeiten und geschulte Brandschutzhelfer stellen sicher, dass Mitarbeitende im Ernstfall richtig handeln. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist bei uns ebenfalls möglich.
WEITERE NEUERUNGEN
E-Learning, Live-Online-Training und Simulatoren jetzt zugelassen
Der neue DGUV Grundsatz 308-001 erkennt digitale Lernformen ausdrücklich an – sofern definierte Qualitätskriterien erfüllt sind. Theoretische Inhalte können per E-Learning, im Live-Online-Training oder über ein elektronisches Lernsystem vermittelt werden. Auch Simulatoren dürfen die praktische Übungsphase ergänzen, abhängig von der nachgewiesenen Güte des Systems.
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E-Learning: arbeitsprozessorientiert, mit Lernfortschrittskontrolle und Rückkanal zum Qualifizierenden.
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Live-Online-Training: mit geeigneter Technik, Kamera/Mikrofon und didaktischem Konzept.
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Simulatoren: zulässig zur Ergänzung der Praxis.




💡 E-Learning aus erster Hand:
Als Entwickler eigener E-Learning-Lösungen und Mitglied im zuständigen DGUV-Ausschuss kennt die LTS-Akademie die Anforderungen an digitale Lernformen aus erster Hand – und setzt sie in der eigenen Qualifizierung bereits um.
→ Mehr zu unserem E-Learning für die Online Theorieschulung für Flurförderzeuge
Neue Prüfungsregeln: online möglich, 80 % zum Bestehen
Jede einem Flurförderzeug-Typ zugeordnete Qualifizierung schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Neu ist, dass die Theorieprüfung schriftlich, elektronisch oder ortsungebunden online abgelegt werden kann. Die Bestehensgrenze wurde von 70 % auf 80 % der Fragen bzw. Punkte angehoben. Die praktische Prüfung bleibt die rund 15- bis 20-minütige Prüfungsfahrt.
Mitgänger-Flurförderzeuge und Handhubwagen: der unterschätzte Nachschulungsbedarf
Eine der folgenreichsten Änderungen im DGUV Grundsatz 308-001 betrifft die Mitgänger-Flurförderzeuge. Der bisherige Grundsatz nahm mitgehend gesteuerte Geräte von der Qualifizierungspflicht aus – hier genügte eine Unterweisung in der Handhabung. Der neue Grundsatz bezieht diese Geräte nun systematisch ein: Niederhub- und Hochhub-Mitgängerflurförderzeuge erhalten eigene Module, und auch der Handhubwagen wird über die Anrechnungssystematik des Grundsatzes qualifizierungspflichtig.
Das bedeutet in der Praxis: Tätigkeiten, die in vielen Betrieben zum Alltag gehören – etwa das Bewegen von Waren mit dem elektrischen Hubwagen oder dem Handhubwagen – erfordern künftig eine vollwertige Qualifizierung in Theorie und Praxis. Eine einfache Unterweisung nach dem alten Grundsatz deckt diese Anforderung nicht mehr ab.
Warum besonders Einzelhandel, Baumärkte und Logistik betroffen sind
In Branchen wie dem Einzelhandel, in Baumärkten sowie in Logistik und Versand gehören Hubwagen zur täglichen Arbeit – oft genutzt von einer großen Zahl an Mitarbeitenden. Da diese bislang in der Regel nur unterwiesen wurden, liegt die nun geforderte typbezogene Qualifizierung meist nicht vor. Der Bestandsschutz greift hier in vielen Fällen nicht, weil er eine nachvollziehbare, gerätebezogene Qualifikation voraussetzt.
Liegt keine Vorqualifikation vor, ist der Weg klar definiert: Es müssen der allgemeine Theorieteil (Grundmodul) sowie das jeweilige Mitgänger-Modul absolviert werden – jeweils in Theorie und Praxis, mit Prüfung. Einen verkürzten Weg gibt es in diesem Fall nicht. Für Betriebe entsteht dadurch ein erheblicher, dezentraler Qualifizierungsbedarf.
SO UNTERSTÜTZT DIE LTS-AKADEMIE
Genau für diese Herausforderung hat die LTS-Akademie ein Umsetzungskonzept entwickelt, das große Mitarbeiterzahlen effizient qualifiziert – unter Einbindung digitaler Lernformen für den Theorieteil. So lassen sich auch viele Standorte mit vertretbarem Aufwand auf den neuen Grundsatz bringen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie den Qualifizierungsbedarf in Ihrem Unternehmen einschätzen möchten.
FÜR AUSBILDER BESONDERS RELEVANT
Was bedeutet der DGUV Grundsatz 308-001 für Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern?
Für Ausbilderinnen und Ausbilder bringt der neue Grundsatz die spürbarsten Änderungen. Erstmals werden die Anforderungen an „Ausbilder für Qualifizierende“ ausdrücklich geregelt – inklusive eines Anerkennungsverfahrens durch das zuständige DGUV-Sachgebiet.
Anforderungen an Qualifizierende (Kapitel 5.1)
✓ Erfolgreiche Qualifizierung als Bedienperson für den jeweiligen Flurförderzeug-Typ.
✓ Mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung mit dem betreffenden Flurförderzeug-Typ.
✓ Mindestens vierjährige Tätigkeit auf DQR-Niveau 5 (z. B. Meister oder gleichwertig).
✓ Erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung für Qualifizierende, mit Prüfung und regelmäßiger Weiterbildung.
Neu: Ausbilder für Qualifizierende (Kapitel 5.2)
✓ Mehrjährige Tätigkeit als Qualifizierender mit mindestens 200 Schulungstagen.
✓ Nachgewiesene didaktische Kompetenzen (Erwachsenenbildung, Gruppendynamik, interkulturelle Kompetenz).
✓ DGUV-Anerkennung auf Antrag, schriftlich erteilt und drei Jahre gültig.
Zwei Wege – Sie wählen, was zu Ihnen passt
Unsere Stärken
Warum die LTS-Akademie beim Thema 308-001 Maßstäbe setzt
Die LTS-Akademie ist im zuständigen DGUV-Sachgebiet an der Erarbeitung des neuen Grundsatzes 308-001 beteiligt. Dieses Wissen aus erster Hand fließt direkt in unsere Lehrgänge und Weiterbildungen ein – damit Sie nach dem aktuellen Stand ausbilden, sobald dieser verbindlich wird.
Mitgestaltung im DGUV-Fachausschuss
Flurfördertechnik
Eigene E-Learning-Entwicklung – passgenau für die neuen digitalen Lernformen.
Praxiserfahrene Fachtrainer
mit langjähriger Ausbildungs- und Prüfungserfahrung.
HÄUFIGE FRAGEN

