

Befähigte Person werden · DGUV Grundsatz 308-002
Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Qualifizieren Sie sich rechtssicher für die eigenständige UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen – Scheren-, Gelenk-, Teleskop- und LKW-Arbeitsbühnen – in Ihrem Betrieb. Als 100 % E-Learning ohne fixen Termin oder im bewährten Format mit Live-Online-Seminar. Gemäß DGUV Grundsatz 308-002, berufsgenossenschaftlich anerkannt.
✓ BG anerkannt ✓ Sofort buchbar – ohne fixen Termin
✓ Über 3.500 ausgebildete Prüfer ✓ Zertifikat, Prüfstempel & ID-Karte

GESETZLICHE PFLICHT
Warum müssen Hubarbeitsbühnen regelmäßig UVV-geprüft werden?
Hubarbeitsbühnen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Hubarbeitsbühnen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und nach § 14 BetrSichV diese entsprechend den ermittelten Fristen durch eine Befähigte Person (UVV-Prüfer) überprüfen lassen. Gemäß § 14 Abs. 7 BetrSichV ist die Prüfung zu dokumentieren.
Die UVV-Prüfung für Hubarbeitsbühnen können Sie extern beauftragen – oder intern durch Ihren Betrieb durchführen lassen und dadurch Zeit und Geld sparen
DGUV Grundsatz 308-002: Was bedeutet er für Hubarbeitsbühnen?
Hier sorgt die Fachsprache oft für Verwirrung: Der DGUV Grundsatz 308-002 trägt offiziell den Titel „Prüfung von Hebebühnen“ – verwendet „Hebebühnen“ aber als Oberbegriff, der mehrere unterschiedliche Arbeitsmittel umfasst. Dazu gehören neben den hier behandelten Hubarbeitsbühnen (die Personen in die Höhe heben) auch KFZ-Hebebühnen, Hubladebühnen, Hubtische und weitere Bauarten.
Da diese Arbeitsmittel in Aufbau, Anforderungen und zu prüfenden Bestandteilen sehr unterschiedlich sind, ist die Prüfberechtigung arbeitsmittelspezifisch. Diese Seite – und der zugehörige Lehrgang – behandelt gezielt die Hubarbeitsbühnen: Scheren-, Gelenk-, Teleskop- und LKW-Arbeitsbühnen, die zum sicheren Arbeiten in der Höhe eingesetzt werden.
Wir machen Sie fit für die UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Wir bilden Sie bzw. Ihre Mitarbeiter zuverlässig nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften zum UVV-Prüfer für Hubarbeitsbühnen aus, sodass Sie nach dem Lehrgang direkt mit den UVV-Prüfungen beginnen können. Sie lernen, wie Sie die zugrundeliegenden Vorschriften rechtssicher umsetzen und die UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen eigenverantwortlich und fachgerecht durchführen sowie rechtssicher dokumentieren.
IHR LEHRGANG
Zwei Formate – wählen Sie das passende für Ihren Alltag
Beide Varianten sind berufsgenossenschaftlich anerkannt und führen zum gleichen Zertifikat.
Der Unterschied liegt im Ablauf und der Flexibilität.
Werden Sie befähigte Person für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Wählen Sie Ihr Format: Das 100 %-E-Learning startet sofort nach Buchung – ohne fixen Termin, ohne Wartezeit. Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen mit einem unserer Fachtrainer statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online: Einfach Format wählen, Daten ausfüllen und direkt loslegen.
Wenn Sie mehrere Prüfberechtigungen benötigen: Buchen Sie weitere Arbeitsmittel jederzeit flexibel als E-Learning dazu – ganz ohne Terminabstimmung. Alternativ können Sie im Live-Online-Format bis zu drei Arbeitsmittel an einem einzigen Tag kombinieren und so die Seminarzeit mit dem Fachtrainer besonders effizient nutzen.
ABLAUF DER AUSBILDUNG
Wie läuft der Lehrgang Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen ab
LEHRGANGSINHALTE
UVV-Prüfung Hubarbeitsbühnen: Inhalte der Schulung
Der Lehrgang vermittelt alle rechtlichen und praktischen Grundlagen für die eigenständige UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen – gemäß DGUV Grundsatz 308-002.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Grundgesetz, ArbSchG, BetrSichV
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Aufgaben & Pflichten der Befähigten Person (TRBS 1203, BetrSichV § 14)
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DGUV Grundsatz 308-002 in der Praxis
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Haftungsfragen im Schadensfall
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Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung
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CE-Bestimmungen & Altmaschinen-Regelung
ARBEITSMITTEL & PRÜFUNG
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Bauarten von Hubarbeitsbühnen (Scheren, Gelenk, Teleskop, LKW)
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Standsicherheit, Tragfähigkeit, Abstützung
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Prüfung der Parallelführung, Hydraulik & Pneumatik
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Absturzsicherung & Korb-Sicherheitseinrichtungen
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Not-Ablass, Not-Aus, Steuerung im Arbeitskorb
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Sicht-, Funktions- & Wirkungsprüfung
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Prüfung anhand prakt. Beispiele
DOKUMENTATION
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Dokumentation von Prüfungen
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Tipps zum Anpassen und Erstellen individueller Prüfprotokolle für Hubarbeitsbühnen
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Theoretische Abschlussprüfung
Welche Hubarbeitsbühnen darf eine Befähigte Person nach dem Lehrgang prüfen?
Der Lehrgang qualifiziert Sie für die Prüfung aller gängigen Bauarten von Hubarbeitsbühnen – also jener Geräte, die Personen sicher in die Höhe bringen, um an schwer erreichbaren Stellen wie Fassaden, Decken oder technischen Anlagen zu arbeiten.
Prüfbare Hubarbeitsbühnen:
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Scherenbühnen / Scherenarbeitsbühnen
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Gelenkteleskopbühnen
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Teleskopbühnen
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LKW-Arbeitsbühnen
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Anhänger-Arbeitsbühnen
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Selbstfahrende Arbeitsbühnen (Raupen-/Spinnenbühnen)
Eigene Kurse / Separate Module:
Die folgenden Arbeitsmittel fallen ebenfalls unter den DGUV Grundsatz 308-002, sind aber eigene Kurse mit jeweils eigenem Modul:
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KFZ-Hebebühnen (Werkstatt) → „Befähigte Person für Hebebühnen“
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LKW-Ladebordwände / Hubladebühnen
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Hubtische / Scherenhubtische
Ganzheitlicher Brandschutz
Die drei Säulen des Brandschutzes im Unternehmen
Anlagentechnischer Brandschutz
Brandmeldeanlagen und Alarmierungen unterstützen frühe Reaktion und ergänzen die Brandschutzunterweisung im Betrieb sinnvoll.
Organisatorischer Brandschutz
Klare Abläufe, Zuständigkeiten und geschulte Brandschutzhelfer stellen sicher, dass Mitarbeitende im Ernstfall richtig handeln. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist bei uns ebenfalls möglich.
LEISTUNGEN - IN BEIDEN FORMATEN INKLUSIVE
Ihr Prüferstarterpaket
Absolvieren Sie bei der LTS-Akademie den Lehrgang als Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen, profitieren Sie von einer anerkannten Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft.
Außerdem erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs und Ihre fachliche Qualifikation bestätigt. Unser zusätzlicher Newsletter-Service informiert Sie bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Mit dem Lehrgang erhalten Sie außerdem alles, was Sie für den sofortigen Start als Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen benötigen:

Prüfstempel mit eigener Prüfernummer
Prüferausweis inkl. Prüfernummer (opt. mit Passfoto & Firmenlogo)
USB-Medium & Ordner mit allen Vorschriften & Dokumenten
Lanyard mit Ausweishülle für Prüftätigkeit
20 Plaketten-Grundträger
40 UVV-Prüfmarken
VORAUSSETZUNGEN
Welche Voraussetzungen braucht man, um Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen werden zu können?
Um als UVV-Prüfer für Hubarbeitsbühnen tätig zu sein, müssen gemäß TRBS 1203 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbare technische Qualifikation, den sicherheitstechnischen Zustand der Hubarbeitsbühne fachgerecht zu beurteilen
Nachweisbarer praktischer Umgang mit dem Arbeitsmittel (TRBS 1203): Erfahrung im Bedienen der zu prüfenden Hubarbeitsbühnen muss vorhanden sein – als ausgebildeter Bediener nach DGUV Grundsatz 308-008 (Hubarbeitsbühnen-Führerschein). Wer eine Hubarbeitsbühne prüft, muss sie im Rahmen der Funktionsprüfung auch sicher bedienen und einschätzen können.
Nur wer diese fachlichen und praktischen Anforderungen erfüllt, kann als Befähigte Person für Hubarbeitsbühnen rechtssicher und verantwortungsvoll bestellt werden.
Ihre Ausbildung in guten Händen
Warum Unternehmen ihre UVV-Prüfer bei der LTS-Akademie ausbilden
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Alle Lehrgänge erfüllen die Anforderungen der TRBS 1203 und sind berufsgenossenschaftlich anerkannt.
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HÄUFIGE FRAGEN
FAQ - Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen
WEITERE LEHRGÄNGE
Weitere Prüfberechtigungen der LTS-Akademie
Wenn es um Arbeitsschutz und die Prüfung von Arbeitsmitteln geht, sind Sie bei der LTS-Akademie genau richtig. Mit über 3.500 ausgebildeten UVV-Prüfern und mehr als 30 abgedeckten Arbeitsmitteln sind wir einer der erfahrensten Anbieter für Befähigte-Person-Lehrgänge in Deutschland. Verwandte Arbeitsmittel aus dem DGUV Grundsatz 308-002 sowie weitere Lehrgänge buchen Sie als Erweiterung kompakt und ohne Wiederholung der Grundlagen.

