

Befähigte Person werden · DGUV Vorschrift 70 · § 57
Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Fahrzeugen
Qualifizieren Sie sich rechtssicher für die eigenständige UVV-Prüfung Ihrer Fahrzeuge – ob PKW, Firmenwagen, Transporter, LKW oder Anhänger – als 100 % E-Learning ohne fixen Termin oder im bewährten Format mit Live-Online-Seminar. Gemäß DGUV Vorschrift 70, berufsgenossenschaftlich anerkannt. Prüfen Sie Ihren Fuhrpark künftig selbst und sparen Sie Zeit und externe Kosten.
✓ BG anerkannt
✓ Sofort buchbar – ohne fixen Termin
✓ Über 3.500 ausgebildete Prüfer
✓ Zertifikat, Prüfstempel & ID-Karte

GESETZLICHE PFLICHT
Warum müssen Fahrzeuge und Firmenwagen regelmäßig UVV-geprüft werden?
Wer Fahrzeuge gewerblich einsetzt, ist gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen – vom Dienst-PKW über den Transporter bis zum LKW. Diese UVV-Prüfung dient dem Schutz der Mitarbeiter und sichert das Unternehmen im Schadensfall ab.
Fahrzeuge gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und nach § 14 BetrSichV die Fahrzeuge durch eine Befähigte Person (UVV-Prüfer) überprüfen lassen. Konkretisiert wird die Prüfpflicht durch § 57 der DGUV Vorschrift 70: Alle betrieblich genutzten Fahrzeuge sind mindestens einmal jährlich zu prüfen. Gemäß § 14 Abs. 7 BetrSichV ist die Prüfung zu dokumentieren.
Die UVV-Prüfung Ihrer Fahrzeuge können Sie extern beauftragen – oder intern durch einen eigenen Mitarbeiter durchführen lassen und dadurch Zeit und Geld sparen. Gerade Unternehmen mit eigenem Fuhrpark profitieren von einer eigenen Befähigten Person.
UVV-Prüfung ist nicht die Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
Eine häufige Verwechslung: Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ersetzt nicht die Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV – und umgekehrt. Die HU prüft die Verkehrssicherheit, die UVV-Prüfung prüft zusätzlich die Arbeitssicherheit: also betriebliche Umbauten, Zusatzeinbauten, Ladungssicherung, Warneinrichtungen und Aufbauten. Beide Prüfungen sind unabhängig voneinander vorgeschrieben.
Wir machen Sie fit für die UVV-Prüfung Ihrer Fahrzeuge
Wir bilden Sie bzw. Ihre Mitarbeiter zuverlässig nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften zum UVV-Prüfer für Fahrzeuge aus, sodass Sie nach dem Lehrgang direkt mit den UVV-Prüfungen beginnen können. Sie lernen, wie Sie die zugrundeliegenden Vorschriften rechtssicher umsetzen und die UVV-Prüfung Ihrer Fahrzeuge eigenverantwortlich und fachgerecht durchführen sowie rechtssicher dokumentieren.
IHR LEHRGANG
Zwei Formate – wählen Sie das passende für Ihren Alltag
Beide Varianten sind berufsgenossenschaftlich anerkannt und führen zum gleichen Zertifikat.
Der Unterschied liegt im Ablauf und der Flexibilität.
Werden Sie befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen
Wählen Sie Ihr Format: Das 100 %-E-Learning startet sofort nach Buchung – ohne fixen Termin, ohne Wartezeit. Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen mit einem unserer Fachtrainer statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online: Einfach Format wählen, Daten ausfüllen und direkt loslegen.
Wenn Sie mehrere Prüfberechtigungen benötigen: Buchen Sie weitere Arbeitsmittel jederzeit flexibel als E-Learning dazu – ganz ohne Terminabstimmung. Alternativ können Sie im Live-Online-Format bis zu drei Arbeitsmittel an einem einzigen Tag kombinieren – z. B. Fahrzeuge zusammen mit Ladebordwänden oder Toren.
ABLAUF DER AUSBILDUNG
Wie läuft der Lehrgang Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Fahrzeugen ab?
LEHRGANGSINHALTE
UVV-Prüfung Fahrzeugen: Inhalte der Schulung
Der Lehrgang vermittelt alle rechtlichen und praktischen Grundlagen für die eigenständige UVV-Prüfung von Fahrzeugen – gemäß DGUV Vorschrift 70 und DGUV Grundsatz 314-003.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Grundgesetz, ArbSchG, BetrSichV
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Aufgaben & Pflichten der Befähigten Person (TRBS 1203, BetrSichV § 14)
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DGUV Vorschrift 70 § 57 und DGUV Grundsatz 314-003
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Abgrenzung UVV-Prüfung und Hauptuntersuchung (HU)
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Haftungsfragen im Schadensfall
ARBEITSMITTEL & PRÜFUNG
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Prüfumfang nach DGUV Grundsatz 314-003
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Bremsanlage, Lenkung,
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Beleuchtung, Bereifung
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Ladungssicherung, Aufbauten & betriebliche Zusatzeinbauten
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Warneinrichtungen & Sicherheitsausstattung
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Besonderheiten bei Transportern, LKW & Anhängern
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Sicht-, Funktions- & Wirkungsprüfung
DOKUMENTATION
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Dokumentation von Prüfungen & Prüfbericht
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UVV-Plakette & Prüffristen-Management im Fuhrpark
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Theoretische Abschlussprüfung
Welche Fahrzeuge darf eine Befähigte Person prüfen?
Der Lehrgang qualifiziert Sie für die Prüfung aller gängigen betrieblich genutzten Fahrzeuge. Nach DGUV Vorschrift 70 zählen dazu maschinell angetriebene, nicht schienengebundene Landfahrzeuge und ihre Anhänger.
Prüfpflichtige Fahrzeuge:
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PKW & Dienstwagen / Firmenwagen
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Transporter & Kombis
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LKW & Nutzfahrzeuge
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Anhänger & Auflieger
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Pool- und Poolfahrzeuge
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Elektrofahrzeuge (E-Dienstwagen)
Hinweis:
Landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren fallen nicht direkt unter die DGUV Vorschrift 70, müssen aber nach § 14 BetrSichV ebenso geprüft werden – hierfür eignet sich das Modul Fahrzeuge ebenfalls. Für selbstfahrende Baumaschinen gilt ein eigener Kurs (Befähigte Person für Baumaschinen). Bei E-Fahrzeugen kann das Ladekabel zusätzlich nach DGUV V3 geprüft werden (eigenes Modul Elektro).
Ganzheitlicher Brandschutz
Die drei Säulen des Brandschutzes im Unternehmen
Anlagentechnischer Brandschutz
Brandmeldeanlagen und Alarmierungen unterstützen frühe Reaktion und ergänzen die Brandschutzunterweisung im Betrieb sinnvoll.
Organisatorischer Brandschutz
Klare Abläufe, Zuständigkeiten und geschulte Brandschutzhelfer stellen sicher, dass Mitarbeitende im Ernstfall richtig handeln. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist bei uns ebenfalls möglich.
LEISTUNGEN - IN BEIDEN FORMATEN INKLUSIVE
Ihr Prüferstarterpaket
Absolvieren Sie bei der LTS-Akademie den Lehrgang als Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen, profitieren Sie von einer anerkannten Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft.
Außerdem erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs und Ihre fachliche Qualifikation zur eigenständigen UVV-Prüfung von Flurförderzeugen bestätigt. Unser zusätzlicher Newsletter-Service informiert Sie bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Mit dem Lehrgang erhalten Sie außerdem alles, was Sie für den sofortigen Start als Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen benötigen:

Prüfstempel mit eigener Prüfernummer
Prüferausweis inkl. Prüfernummer (opt. mit Passfoto & Firmenlogo)
USB-Medium & Ordner mit allen Vorschriften & Dokumenten
Lanyard mit Ausweishülle für Prüftätigkeit
20 Plaketten-Grundträger
40 UVV-Prüfmarken
VORAUSSETZUNGEN
Welche Voraussetzungen braucht man, um Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen werden zu können?
Um als UVV-Prüfer für Fahrzeugen tätig zu sein, müssen gemäß TRBS 1203 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Abgeschlossene fahrzeugtechnische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation – z. B. als Kfz-Mechatroniker, Kfz-Meister, Land- und Baumaschinenmechaniker – die es ermöglicht, den sicherheitstechnischen Zustand von Fahrzeugen fachgerecht zu beurteilen
Berufserfahrung in Wartung, Instandsetzung oder Prüfung von Fahrzeugen sowie zeitnahe berufliche Tätigkeit in diesem Umfeld (TRBS 1203)
Anders als bei manch anderem Arbeitsmittel ist hier eine fahrzeugtechnische Fachausbildung erforderlich. Nur wer diese Anforderungen erfüllt, kann als Befähigte Person für Fahrzeuge rechtssicher bestellt werden.
Ihre Ausbildung in guten Händen
Warum Unternehmen ihre UVV-Prüfer bei der LTS-Akademie ausbilden
Marktführend in der digitalen UVV-Prüfer-Ausbildung – mit über 3.500 ausgebildeten Befähigten Personen bundesweit.
Über 3.500 ausgebildete UVV-Prüfer
Seit über 10 Jahren bilden wir Befähigte Personen aus – einer der erfahrensten Anbieter in Deutschland.
Gemäß DGUV anerkannt
Alle Lehrgänge erfüllen die Anforderungen der TRBS 1203 und sind berufsgenossenschaftlich anerkannt.
5,0 Google-Bewertung
Über 750 Bewertungen von zufriedenen Teilnehmern und Unternehmen.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ - Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Fahrzeugen
WEITERE LEHRGÄNGE
Weitere Prüfberechtigungen der LTS-Akademie
Mit über 3.500 ausgebildeten UVV-Prüfern und mehr als 30 abgedeckten Arbeitsmitteln sind wir einer der erfahrensten Anbieter für Befähigte-Person-Lehrgänge in Deutschland. Ob Sie zusätzlich zur Prüfung von Fahrzeugen auch Ladebordwände, Flurförderzeuge oder Baumaschinen prüfen möchten – mit einem Erweiterungslehrgang erwerben Sie weitere Prüfberechtigungen kompakt und ohne Wiederholung der Grundlagen.

