

Jährliche Sicherheits -unterweisung
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Durch unsere Schulungen lernen Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten

Einmal im Jahr ist die Sicherheitsunterweisung vorgeschrieben. Bei der LTS werden moderne Mittel verwendet, damit Sie die Unterweisung in Ihrem Betrieb durchführen können.

Durch unsere Schulungen lernen Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten
Your competent partner for annual safety training - LTS Academy
At the LTS Academy, safety is our top priority. As experts in professional occupational safety, we offer our clients nationwide comprehensive support in all safety-related matters, from A to Z. With us, you can not only commission external occupational safety specialists, but we also conduct the required annual safety training on-site at your company, as well as via e-learning on our platform www.deine-bedienerschulung.de.
Whether you're looking to become a qualified person for inspecting racking systems (UVV inspector) , a trainer for work equipment , a safety officer , or for online occupational safety training – our academy guarantees the right training or further education course. With the help of our expert instructors, participants in our qualified courses are optimally prepared for their roles in the workplace.
Do you have further questions about our occupational health and safety services, or would you like a personal consultation? Please don't hesitate to contact us – we're happy to answer your questions. You can easily reach us online via our contact form or by phone at +49 2303 986200. We look forward to your inquiry!

Annual safety training – indispensable in occupational safety
Um Ihre Mitarbeiter vor berufsbedingten Krankheiten und Arbeitsunfällen zu schützen, sind Maßnahmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen nicht nur unerlässlich – sie sind im Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine wichtige Komponente bildet dabei die jährliche Sicherheitsunterweisung. Im Rahmen unserer ganzheitlichen Betreuung rund um den Arbeitsschutz übernehmen wir selbstverständlich auch die Unterweisung in Ihrem Unternehmen. Besuchen Sie uns doch hierzu auch auf https://www.deine-bedienerschulung.de, um mehr über unser modernes, innovatives und interaktives E-Learning zu erfahren.
Für einen erfolgreichen Arbeitsschutz ist es wichtig, dass alle Beteiligten in einem Unternehmen mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz kennen und vorbeugend agieren sowie entsprechende Schutzmaßnahmen anwenden können. Dies ist mit sicherheitstechnischen Unterweisungen realisierbar, für deren ordnungsgemäßen Ablauf der Unternehmer respektive Geschäftsführer Sorge zu tragen hat. Nach schriftlicher Absprache können auch einzelne Mitarbeiter mit der Sicherheitsunterweisung beauftragt werden oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) zur Durchführung bestellt werden. Diesen Service bieten wir bei der LTS-Akademie übrigens auch an. Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch!
Wann muss das Personal unterwiesen werden?
Damit die Sicherheit der Mitarbeiter dauerhaft gewährleistet werden kann, hat eine Unterweisung zu erfolgen:
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bei der Einstellung vor Arbeitsantritt (Erstunterweisung)
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bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz
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bei Änderungen am Arbeitsplatz
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bei Erkennen einer unsicheren, möglicherweise gefährlichen Situation
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nach einem (Beinahe-)Unfall
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wiederkehrend mindestens einmal pro Jahr (jährliche Sicherheitsunterweisung).
Die jährliche Unterweisung ist vom Gesetzgeber unter anderem in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze und Prävention" (§4) festgelegt und muss dokumentiert werden.
Bestens informiert über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz
Anhand von sicherheitstechnischen Unterweisungen sollen die Beschäftigten in einem Betrieb dazu befähigt werden, Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen selbstständig zu erkennen und gemäß der vorgesehenen Schutzmaßnahmen entsprechend zu reagieren. Hierfür ist es erforderlich, dass alle Beteiligten über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz umfassend informiert und zu sicherheitsgerechtem Verhalten bereit sind. Die Grundlage dazu wird in der Erstunterweisung geschaffen, über die jährliche Sicherheitsunterweisung wird die Thematik wiederholt.
In diesem Rahmen werden zunächst allgemeine, grundlegende Inhalte thematisiert, die jedes Unternehmen betreffen, z. B. lebensrettende Sofortmaßnahmen, Infektionsschutz oder ergonomisches Arbeiten. Des Weiteren wird die jährliche Unterweisung selbstverständlich noch um betriebs- und branchenspezifische Themen ergänzt, je nachdem, welche Punkte für Ihren Betrieb besonders relevant sind.
Dazu zählen insbesondere Sicherheitsmaßnahmen, die unmittelbar die auszuübende Tätigkeit betreffen, zum Beispiel:
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Umgang mit Maschinen, Anlagen, Geräten, Fahrzeugen (z. B. Gabelstapler oder Kran)
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Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. radioaktive Substanzen)
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Umgang mit elektrischen Geräten
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Umgang mit Biostoffen
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Heben und Tragen
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Transportarbeiten.
Diese Auflistung stellt natürlich nur einen kleinen Ausschnitt an möglichen Unterweisungsinhalten dar und kann daher nicht verbindlich gelten. Werfen Sie am besten einen Blick in die Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens, um herauszufinden, welche Themen für Sie tatsächlich von Bedeutung sind.

