

Befähigte Person / Sachkundiger werden · DGUV Grundsatz 312-906
Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz
Qualifizieren Sie sich rechtssicher für die eigenständige jährliche Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in Ihrem Betrieb – als 100 % E-Learning ohne fixen Termin oder im bewährten Format mit Live-Online-Seminar. Gemäß DGUV Grundsatz 312-906, berufsgenossenschaftlich anerkannt.
✓ BG anerkannt
✓ Sofort buchbar – ohne fixen Termin
✓ Über 3.500 ausgebildete Prüfer
✓ Zertifikat, Prüfstempel & ID-Karte

GESETZLICHE PFLICHT
Warum muss PSA gegen Absturz regelmäßig geprüft werden?
In vielen industriellen und bauwirtschaftlichen Einsatzbereichen – bis hin zu Reinigungs- und Reparaturarbeiten an Fassaden – ist eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA bzw. PSAgA) unverzichtbar. Sie ist die letzte Sicherheitsbarriere zwischen Leben und Tod, wenn technische oder organisatorische Absturzsicherungen nicht möglich sind. Umso wichtiger ist es, dass sie im Ernstfall zuverlässig funktioniert.
PSA gegen Absturz ist eine Schutzausrüstung der Kategorie 3 und muss deshalb mindestens einmal jährlich (alle 12 Monate) durch eine Befähigte Person bzw. einen Sachkundigen geprüft werden. Als Arbeitsmittel unterliegt sie der Betriebssicherheitsverordnung: Gemäß § 3 BetrSichV erstellt der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung und lässt die Ausrüstung nach § 14 BetrSichV prüfen; gemäß § 14 Abs. 7 ist die Prüfung zu dokumentieren. Der DGUV Grundsatz 312-906 legt fest, dass in jedem Betrieb eine Befähigte Person zur Prüfung vorhandener PSA gegen Absturz in der Lage sein muss.
Die Prüfung Ihrer PSAgA können Sie extern beauftragen – oder intern durch einen eigenen Mitarbeiter durchführen lassen und dadurch Zeit und Geld sparen.
PSA gegen Absturz prüfen kann im Zweifelsfall Leben retten
Ganz gleich, ob die PSA gegen Absturz als Auffang- oder Haltesystem konzipiert ist: Durch ihre Prüfung muss gewährleistet werden, dass die vorhandenen Teilsysteme wie Auffang- oder Haltegurte, Anschlagpunkte sowie Verbindungselemente einwandfrei zusammenwirken. Als Befähigte Person stellen Sie sicher, dass keine Verschleißerscheinungen oder versteckten Schäden auftreten, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Zugleich lernen Sie, die Nutzer der Schutzausrüstung in deren ordnungsgemäßen Gebrauch einzuweisen.
Wir machen Sie fit für die Prüfung von PSA gegen Absturz
Wir bilden Sie bzw. Ihre Mitarbeiter zuverlässig nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften zur Befähigten Person / zum Sachkundigen für PSA gegen Absturz aus, sodass Sie nach dem Lehrgang direkt mit den Prüfungen beginnen können. Sie lernen, wie Sie die zugrundeliegenden Vorschriften rechtssicher umsetzen und die Prüfung eigenverantwortlich und fachgerecht durchführen sowie rechtssicher dokumentieren.
IHR LEHRGANG
Zwei Formate – wählen Sie das passende für Ihren Alltag
Beide Varianten sind berufsgenossenschaftlich anerkannt und führen zum gleichen Zertifikat.
Der Unterschied liegt im Ablauf und der Flexibilität.
Werden Sie befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz
Wählen Sie Ihr Format: Das 100 %-E-Learning startet sofort nach Buchung – ohne fixen Termin. Das Live-Online-Seminar findet zu festen Terminen mit einem unserer Fachtrainer statt. Die Anmeldung ist in beiden Fällen vollständig online.
Wenn Sie mehrere Prüfberechtigungen benötigen, kombinieren Sie das Thema PSA ideal mit verwandten Höhen-Arbeitsmitteln: Als befähigte Person für Leitern und Tritte oder als UVV-Prüfer für Steigleitern bündeln Sie im Live-Format bis zu drei Arbeitsmittel an einem Tag. (Verlinkung: /befaehigte-person-leitern-tritte und /bef%C3%A4higte-person-steigleiter-pruefen)
ABLAUF DER AUSBILDUNG
Wie läuft der Lehrgang Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz ab
LEHRGANGSINHALTE
Prüfung von PSA gegen Absturz: Inhalte der Schulung
Der Lehrgang vermittelt alle rechtlichen und praktischen Grundlagen für die eigenständige Prüfung von PSA gegen Absturz – gemäß DGUV Grundsatz 312-906 und DGUV Information 212-515.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
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Grundgesetz, ArbSchG, BetrSichV
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Aufgaben & Pflichten der Befähigten Person (BetrSichV § 2, TRBS 1203)
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DGUV Grundsatz 312-906 & DGUV Information 212-515
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PSA-Verordnung (EU) 2016/425 & Kategorie 3
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Haftungsfragen im Schadensfall
ARBEITSMITTEL & PRÜFUNG
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Systemarten: Auffang-, Halte-, Rückhalte- & Positionierungssysteme
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Komponenten: Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, Karabiner
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Erkennen von Verschleiß, offenen Nähten & versteckten Schäden
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Stoßkräfte & Vektorkräfte einschätzen
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Einweisung der Nutzer in den ordnungsgemäßen Gebrauch
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Sicht-, Funktions- & Wirkungsprüfung
DOKUMENTATION
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Eintrag in das Prüfbuch der PSAgA
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Tipps zum Erstellen individueller Prüfprotokolle
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Theoretische Abschlussprüfung
Welche PSA gegen Absturz darf eine Befähigte Person prüfen?
Der Lehrgang qualifiziert Sie für die jährliche Prüfung der gängigen Systeme und Komponenten der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz.
Prüfbare PSAgA:
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Auffanggurte & Haltegurte
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Verbindungsmittel & Falldämpfer
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Höhensicherungsgeräte (nicht revisionspflichtige)
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Karabiner & Verbindungselemente
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Mitlaufende Auffanggeräte an Seil/Schiene
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Rettungs- & Abseilgeräte (nicht revisionspflichtige)
Wichtige Abgrenzung:
Nicht durch Sachkundige nach DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden dürfen: fest installierte Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 (Typ A, C, D) sowie revisionspflichtige Höhensicherungs- und Rettungsgeräte – diese dürfen nur vom Hersteller oder von diesem autorisierten Personen geprüft werden. Diese klare Abgrenzung ist Teil des Lehrgangs, damit Sie Ihre Prüfberechtigung rechtssicher einordnen können.
Ganzheitlicher Brandschutz
Die drei Säulen des Brandschutzes im Unternehmen
Anlagentechnischer Brandschutz
Brandmeldeanlagen und Alarmierungen unterstützen frühe Reaktion und ergänzen die Brandschutzunterweisung im Betrieb sinnvoll.
Organisatorischer Brandschutz
Klare Abläufe, Zuständigkeiten und geschulte Brandschutzhelfer stellen sicher, dass Mitarbeitende im Ernstfall richtig handeln. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist bei uns ebenfalls möglich.
LEISTUNGEN
Ihr Prüferstarterpaket
Absolvieren Sie bei der LTS-Akademie den Lehrgang als Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz, profitieren Sie von einer anerkannten Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft.
Außerdem erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs und Ihre fachliche Qualifikation bestätigt. Unser zusätzlicher Newsletter-Service informiert Sie bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften.
Mit dem Lehrgang erhalten Sie außerdem alles, was Sie für den sofortigen Start benötigen:

Prüfstempel mit eigener Prüfernummer
Prüferausweis inkl. Prüfernummer (opt. mit Passfoto & Firmenlogo)
USB-Medium & Ordner mit allen Vorschriften & Dokumenten
Lanyard mit Ausweishülle für Prüftätigkeit
20 Plaketten-Grundträger
40 UVV-Prüfmarken
VORAUSSETZUNGEN
Welche Voraussetzungen braucht man, um Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz werden zu können?
Um als Befähigte Person / Sachkundiger für PSA gegen Absturz tätig zu sein, müssen gemäß TRBS 1203 und DGUV Grundsatz 312-906 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Fachliche Qualifikation bzw. technisches Verständnis, das es ermöglicht, den sicheren Zustand der PSA gegen Absturz fachgerecht zu beurteilen
Nachweisbare Kenntnis und Erfahrung im Umgang mit PSA gegen Absturz sowie mit den einschlägigen Vorschriften (TRBS 1203, DGUV Grundsatz 312-906)
Geeignet ist der Lehrgang u. a. für Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vorarbeiter und Mitarbeiter aus Bau, Industrie, Gebäudereinigung und Instandhaltung. Nur wer diese Anforderungen erfüllt, kann als Befähigte Person rechtssicher bestellt werden.
Ihre Ausbildung in guten Händen
Warum Unternehmen ihre UVV-Prüfer bei der LTS-Akademie ausbilden
Marktführend in der digitalen UVV-Prüfer-Ausbildung – mit über 3.500 ausgebildeten Befähigten Personen bundesweit.
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Seit über 10 Jahren bilden wir Befähigte Personen aus – einer der erfahrensten Anbieter in Deutschland.
Gemäß DGUV anerkannt
Alle Lehrgänge erfüllen die Anforderungen der TRBS 1203 und sind berufsgenossenschaftlich anerkannt.
5,0 Google-Bewertung
Über 750 Bewertungen von zufriedenen Teilnehmern und Unternehmen.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ – Befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz
WEITERE LEHRGÄNGE
Weitere Prüfberechtigungen der LTS-Akademie
Die Arbeitssicherheit hat viele Facetten – genau wie das Programm der LTS-Akademie. Gerade rund um Arbeiten in der Höhe lassen sich Prüfberechtigungen sinnvoll kombinieren. Ob Sie in eng verwandten Themenbereichen wie der UVV-Prüfung im Gerüstbau weiterbilden möchten oder sich mit der Prüfung von Hubarbeitsbühnen beschäftigen: Mit einem Erweiterungslehrgang erwerben Sie weitere Prüfberechtigungen kompakt und ohne Wiederholung der Grundlagen.

